Da steht doch, das es BBS Räder sind
. Also muss es doch ein GA davon geben. Ohne GA keine Eintragung
.
Nur weil da BBS in der Eintragung drin steht müssen das keine sein, der Gutachter der meine Shaper auf dem Vectra eingetragen hat, meinte auch er müsse da Keskin eintragen weil die Nabenkappen in Gold von denen waren.
Problem bei BBS ist, wenn die Schüsseln nicht bei BBS getauscht wurden ist das Gutachten für den Popo. bei ner Umschüsselung sowieso, weil da kein Gutachten für erstellt wird und das ne Einzelabnahme ist.
Kann für Österreich bedeuten das die niemals Legal eingetragen werden kann, da die bei der Nova noch härter sind wie hier in Deutschland.