Im ETK gab es seinerzeit nicht ohne Grund eine ausstattungsspezifische Federtabelle. Bei der Bandbreite und den Toleranzen im Zubehör dürfte es eher Glückssache sein die ursprünglich originale Höhe zu treffen.
Beiträge von Blade 2
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Abgasmessung wird bei bivalenten Fahrzeugen immer mit der potentiell schlechteren Kraftstoffart gemacht. Also nicht im Gasbetrieb. Des Weiteren sollte dein HU-Bericht bei den Mängeln noch etwas näher Auskunft darüber geben, was bei der AU schief gelaufen ist. Lambda-Wert im LL interessiert übrigens niemanden bei der AU. Im LL wird lediglich ermittelt ob der Drehzahlbereich passt.
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AHK ist ein bauartgenehmigungspflichtiges Bauteil bzw. Einrichtung. Sofern diese nicht in der Typgenehmigung des Fahrzeuges beinhaltet ist, muss die entsprechende Genehmigung mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen vorgezeigt werden. Das E-Prüfzeichen kennzeichnet das Bauteil als seiner Bauart nach genehmigt, lässt aber ohne weiteres keinen Rückschluss darauf zu ob das betreffende Fahrzeug nach Anbau noch den gesetzlichen Anforderungerung entspricht (Einhaltung des Verwendungsbereiches).
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Die Räder kannst du wuchten bis du schwarz wirst, das wird dir nicht helfen.
Bei 400000km lenkt dir der Integrallenker die HA und damit die gesamte Karre überall hin nur nicht da wo sie hin soll.
Bei deinem Test hast du lediglich den Hauptbestandteil der ungefederten Massen eliminiert, das ist der Grund warum die Vibration spürbar weniger ist.
Der Schluss den du daraus gezogen hast, ist jedoch falsch. Deine HA ist durch.
Vorne hast du auch gemerkt das was nicht stimmt. Dementsprechend hast du mehrere Fehler die sich summieren.
Hauptproblem dürfte allerdings die HA sein. Wenn du da nicht ran möchtest, spar dir die Mühe bei den Kriegsnebenschauplätzen.
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Geht auf die 270.000km zu. Zum Kilometer schrubben hab ich jetzt nen Caddy.
Hätte ich noch vor wenigen Jahren jeden für bekloppt erklärt, der mir prophezeit für sowas mal Geld auszugeben.
Andere Zeiten andere Mittel, man muss halt sparen.
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Um das hier nochmal aus der Versenkung zu holen und ein wenig auf Stand zu bringen:
Die Kiste lebt noch auch wenn sie nicht viel gefahren wird.
Seit knapp zwei Jahren hat er jetzt auch ein KW HLS Lift-Kit an der Vorderachse verbaut. Hebt sich zwar nur um rund 20mm, aber die sind gelegentlich entscheidend. Beim Einbau sind auch noch ein paar To-Do's aufgetaucht. So ist das Domlager an der VA rechts leicht ausgeschlagen und die Dämpfer an der HA sowie die Feder an der VA zeigen schon ordentliche Korrosionsspuren. Passenden Ersatz konnte ich für das Fahrwerk noch über KW bekommen auch wenn sie das V2 für den e39 touring schon länger nicht mehr anbieten. Allerdings sind es jetzt Alco-Dämpfer aus eigener Fertigung statt der ursprünglichen Konis...leider, aber besser als kein Ersatz.
Bilder direkt im Forum hochladen...fett.
Hat sich ja mal was getan.
Alle Viere hoch:
Leicht gerupft:
ehemalige Hifiplatte reaktiviert und als Montageprovisorium wiederverwendet:
Beinchen links:
Beinchen rechts:
Fertig zur Abnahme:
Relativ unspannend im Ganzen, wobei so nicht all zu viele e39 unterwegs sein dürften.
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CHF in einer ATF Servo ?
Wo soll da das Problem sein? Bei der Lenkung gibt es keinen Unterschied.
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Geeignet sind prinzipiell beide Öle. Da du eh das System öffnest, solltest du am besten ohnehin komplett durchspülen. Also besser mal noch 2 Liter extra bestellen. Bei mir fahre ich mittlerweile seit Jahren Liqui Moly 3100 das funktioniert auch einwandfrei. Miteinander panschen sollte man die Öle nicht.
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Der Begriff der Betriebserlaubnis im Sinne des §19 für das jeweilige Fahrzeug ist etwas Anderes als die ABE des Herstellers für einen Fahrzeugtyp (§20). Zumal sich die ABE auf Vorschriften nach nationalem Recht bezieht und es sich beim e39 um ein EG-typgenehmigtes Fahrzeug handelt. Dementsprechend wirst du für den e39 auch keine ABE bzw. KBA-Nr. finden. Die BE wird faktisch erst im Rahmen der Erstzulassung für das einzelne Fahrzeug erteilt, da hier überhaupt erst die behördliche Feststellung gemacht wird, dass das Fahrzeug einem genehmigtem Typ entspricht (anhand Datenblatt bzw. COC und Fahrzeugbrief). Würde die ABE für das Fahrzeug erlöschen (so der E39 dem Typ nach eine ABE hätte) würde das bedeuten, dass durch die Änderung an einem Fzg. schlagartig kein Fzg. des Typs mehr der zugrunde liegenden ABE entspräche.
Und entsprechend der Kommentierung im Kirchbaum zur StVZO ist in der Erläuterung zum §19 im tabellarischen Beispielkatalog hinterlegt, dass im vorliegendem Fall die BE erloschen ist.
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Wenn dem so wäre, bräuchte sich auch niemand die Arbeit machen überhaupt ein Gutachten zu erstellen. Denn würde durch den Anbau von Sonderrädern, welche nicht im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeuges durch den Hersteller geprüft wurden, welche wiederum die Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde ist, nicht die BE des Fahrzeuges erlöschen so käme der §19 Absatz 3 als Ausnahme von Absatz 2 erst gar nicht zum tragen.
Des Weiteren wird explizit von einer erwartbaren Gefährdung gesprochen, wie konkret soll diese also sein?
Wer dann noch bis Absatz 4 gelangt, wird auch einsehen müssen, dass der Fahrzeugführer verpflichtet ist entsprechende Nachweise mitzuführen und im Rahmen der HU oder Verkehrskontrolle den betreffenden Personen vorzuzeigen hat, sofern die ZB I nicht entsprechend geändert wurde.
Sollte der Prüfer sich die Arbeit machen die erforderlichen Nachweise selber zusammenzusuchen ist das ein rein kulanter Service und keinesfalls selbstverständlich. Aber das nur am Rande.
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Offenbar nicht bei jedem. Sonst dürfte aufgefallen sein, dass im vorliegenden Fall Absatz 2 Satz 2 Nr.2 greift solange der Auflage A02 im hier verlinkten TG nicht entsprochen wurde.
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Bei 19.3 Teilen erlischt gar nichts.
Sofern du dir den §19 der StVZO und hier insbesondere die Absätze 2 und 3 durchliest, wirst du merken. dass du mit dieser Meinung leider auf dem Holzweg bist.
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Was ? Du hattest die ganze Zeit das Gutachten und lässt uns hier rum eiern ? Und hast es damit nicht geschafft, die Anbauabnahme zu machen ?
Hallo,
ja, das Gutachten habe ich und habe ich zum TÜV Termin auch in den Wagen gelegt. Trotzdem hat der Prüfer in den Bericht geschrieben, ich solle das "Traglastgutachten" vorlegen. Dass die Traglast im normalen Gutachten eingetragen ist, habe ich erst später gesehen. Tut mir leid, wenn ich dadurch jemandem unnötige Arbeit gemacht habe.
Grüße
ks-na
Dann hättest du den Herrn Prüfer neben der HU besser auch direkt mit einer Änderungsabnahme entsprechend §19.3 StVZO beauftragen sollen.
Warum der dir jetzt augenscheinlich die Plakette zugeteilt hat ist mir offen gestanden ein Rätsel. Ebenso wozu das verlangte Traglastgutachten nutzen sollte.
Den ersten Prüfbericht hätte ich mal gern gesehen.
Fakt ist, dass Fahrzeugteile mit Teilegutachten generell eintragungspflichtig sind und du ungeachtet der positiven HU in dem Zustand mit erloschener BE des Fahrzeuges durch die Gegend eierst.
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Wurde dazu denn ein Neu oder Gebrauchtteil verwendet? Der Kulisse sieht man nämlich nicht an dass sie hinüber wäre. Und gerade bei älterer Elektronik machen wechselnde Stromgrößen einen gewaltigen Unterschied.
Da sugerieren die Anzeigen beim "Trockenschwimmen" innerhalb der Diagnose gerne, dass alles i.O. ist und selbst beim Durchmessen mit Multimeter kann alles Top sein, sobald dann aber mehr Last geschaltet wird, geht plötzlich nix mehr. Das war beispielsweise bei den Mikroschaltern in den Türen bei mir der Fall.
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Schaltkulisse kann durchaus sowas in der Richtung verursachen, hatte ich kürzlich beim e38 inkl. Festhängen in einzelnen Gängen, Notprogramm und Gangwahlkarussel. Allerdings war da zumindest ein sporadischer Fehler beim Steptronic-Schalter abgelegt.
Edit: Und von Schäden an einem stehenden Auto könnt ich fast ein Buch mit voll machen. Ist halt ein Fahrzeug und kein Stehzeug.
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Keine Möglichkeit.
Wie jetzt, hast du kein altes Lautsprecherkabel irgendwo rumliegen und ne Batterie im Auto?
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Warum testest du Relais und Pumpe nicht einfach separat mittels 12V Versorgung?
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Wäre das M Lenkrad die BMW Teilenummer?
2229115
Wäre dieser airbag ein einstufiger?
Das ist die Teilenummer vom Lenkrad, allerdings dürfte das eines mit zweistufigem Airbag sein. Also nix für dich.
Beim Airbag müsste man die Stelle der Rückseite sehen wo die Steckanschlüsse sind, wenn ich die 2000 als Baujahr interpretiere wird es jedoch auch eher ein 2-stufiger sein.
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Ja ist MI Lenkrad und Tempomat und Lautstärke wird auch weiterhin funktionieren. Beim Airbag musst du halt sehen, dass du eines mit einstufigem Airbag bekommst. Lenkrad an sich vorsichtshalber auch nochmal im ETK abgleichen.
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Evtl. hat er sich aufgrund des Defektes auch in den Bandmodus geschaltet. Status prüfen und Höhenstandsabgleich durchführen. Ist das nicht möglich wird hardwareseitig was zu Bruch gegangen sein. Da würde ich dann mal bei den Kabeln und Sensoren mit der Suche beginnen.
Edit:
Erst jetzt richtig gelesen. Wenn nur ein Balg platzt dürfte er bei sonst intaktem System auch nur dort komplett runterhängen. Demnach vermute ich dann doch eher einen Defekt bei den Ventilen oder der Elektronik.
Wobei die Kontrolle der oben genannten Punkte auch nicht schaden wird und schnell erledigt ist.