Welche Scheinwerfer leuchten wann

  • Moin zusammen,


    bei meinem 99er Touring gehen beim Einschalten des (Xenon-)Fahrlichtes auch immer in den Fernscheinwerfern die (Halogen)Lampen an (also nicht sehr hell, aber da drin leuchtet was).
    Ist das so gedacht?
    Bzw., kann man das ändern?


    Danke,
    Egika

  • Watt, im Fernlicht? :kratz:
    Denke das ist was selbst codiertes, US Standlicht auf 20% vielleicht.

    Tonnenlagerwerkzeug wird NICHT mehr verliehen. Der entsprechende Thread ist ebenfalls geschlossen.

    Einmal editiert, zuletzt von teilzeitheld ()

  • ok, danke schonmal.
    Jetzt die Frage:
    Soll das Standlicht gleichzeitig zum Fahrlicht leuchten?


    Oder kann man das ändern?

  • Ja, wie bereits gechrieben, soll es so sein. Hintergrund: falls mal das Abblendlicht (einseitig) aussfällt, so kann man anhand des Standlichts auch im dunkeln noch erkennen, daß da ein 2-Spuriges Fz unterwegs ist.


    gruß Hawk

  • Ohne jetzt groß gegooglet zu haben, meine ich, das das sogar als Pflicht eingeführt worden ist, das Ablend und Standlicht zugleich leuchten.


    Aus dem von Hawkeye genanntem Grund.


    PS: Ist bei meinem VFL genauso wie genannt, die Standlichtlampen sind im Fernlichtscheinwerfer von oben eingesetzt.

  • Zitat

    §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten


    (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.


    Hier ein Auszug aus der StVZO §51 :)


    EDIT: Bevor hier jemand sagt es geht ja nur Ums begrenzungslicht

    Zitat

    Das Standlicht (auch: Begrenzungslicht)...


    Grüße Chris