ZitatOriginal von chopper
Wenn die Sache gestohlen wurde, ist der gutgläubige Erwerb in Deutschland nicht mehr möglich.
Nun kommt litauisches Recht dazwischen, der gutgläubige Erwerb evtl. auch bei gestohlenen Gütern möglich ist (war in CZ jedenfalls so). Dann kannst Du dem Verkäufer nichts, bist in DE die Ware aber wieder los, wenn diese aus einer Straftat stammt.
Man muss wissen, ob es einen das Risiko wert ist.
Sagt ich ja schon
Ich habe mal gelesen,das gerade im Fall Ebay,ein Kaufstandort wie Polen kein gutgläubiger Kaufort ist und bei einem solchen Standort damit gerechnet werden MUSS das was nicht stimmt.
Leider find ich den Artikel nicht mehr.Dort ging es um Navis.