Recht auf Reifen wuchten?

  • Hallo zusammen,
    kommen wir mal wieder zu dem leidigem Thema Ebay.
    Und zwar hat jemand dort meine Felgen ersteigert.


    Jetzt haben wir nur einen unterschiedlichen Standpunkt.Er ist der Meinung er kommt bei mir vorbei fährt mit mir die Felgen wuchten lassen und wenn alles in Ordnung ist dann nimmt er die Felgen,ansonsten würde er sie nicht nehmen oder ein Preisnachlass haben wollen.


    Ich hingegen habe die Meinung das er mit mir einen rechtsmäßigen Kaufvertrag hat wo es nichts mehr drann zu rütteln gibt.


    Warum sollte ich meine Zeit dafür nutzen mit ihm die Reifen+Felgen wuchten zu lassen.


    Er hat doch gar kein Recht mehr auf Nachverhandlungen was weiss ich ob die Felgen rund laufen? Ich hatte sie nie montiert.


    Ich bin mittlerweile soweit das ich mir denke ich werde das ganze dem Anwalt übergeben und der kann mir dann mein Geld holen.



    Hat einer von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? bzw. kennt jemand die Gesetze dazu ? Was kann ich dagegen machen?



    Vielen Dank




    Greetz




    Robert

  • Sowas ist immer blöde...gib mal den Link zu der Auktion. Hast du den Satz drunter stehen das du keine Garantie und Gewährleistung gibst?
    Meiner Meinung nach hat er kein Recht auf Nachverhandlungen...das hätte wenn dann vorher geklärt werden müssen. Mit der Abgabe des Gebotes erklärt er sich einverstanden den Artikel nach deinen angegebenen Konditionen zu nehmen.

  • Hallo Bmw-Rulez,
    ich vertrete die gleiche Meinung wie JanneKk. Du bist doch kein Haendler. Wenn er gewuchtete Felgen und Reifen haben moechte, soll er sich neue beim Reifenhaus kaufen. :ugly: Der der Link waere schon hilfreich.
    Gruss

  • Erst mal ja, es ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag!


    Aber wenn Sie unwuchtig sind, reicht es defintiv nicht, einfach nur zu schreiben, dass man keine Gewährleistung übernimmt. Denn diese bezieht sich darauf, dass ein Gegenstand während der weiteren Benutzung kaputtgehen kann. Wenn die Felgen aber schon zum Zeitpunkt des Kaufs unwuchtig waren, kann er völlig zu Recht sein Geld zurück verlangen. Denn wenn Du Dir über den Zustand Deiner Ware nicht im Klaren bist, musst Du VORHER im Auktionstext schreiben, dass es sich um ungeprüfte Bastlerware handelt, die möglicherweise nicht i.O. ist.


    Soll er die Felgen doch wuchten lassen, wenn Sie im Arsch sind, kriegt er seine Kohle wieder, ganz einfach. Wäre ja noch schöner, wenn sich die Verkäufer jetzt NACHTRÄGLICH schon rausreden "keine Ahnung, ob die OK sind, hab sie nie benutzt". :mad:

  • Hmm das sind wieder die Grauzonen von eBay würde ich sagen...
    Wenn er die Felgen als Gebrauchte eingestellt hat und nicht ausdrücklich geschrieben hat das die fertig gewuchtet sind, dann kann der Käufer dies auch nicht erwarten. Und wenn die Felgen noch gewuchtet werden müssen, heißt das ja nicht das sie kaputt sind oder?

  • Naja es wurde ausdrücklich geschrieben "Keine Nachverhandlungen" - jetzt ist die Frage ob man als Käufer damit rechnen muss das gebrauchte Felgen evtl neu gewuchtet werden müssen. Im Grunde stellt dieses wuchten ja keinen Defekt der Felge dar...also ich würde sagen du bist im Recht.

  • Da ich die Felgen nie selbst montiert habe kann ich auch nicht sagen ob sie eine Unwucht haben.


    Es geht mir nur ums prinzip er kann nicht einfach sagen wenn die Felgen eine Unwucht haben sollten das er sie nicht mehr kauft bzw. für weniger Geld.



    Ich weiss nicht ob sie rund laufen woher auch,aber er hat mit mir einen rechtskräftigen Kaufvertrag und da wird er nicht mehr rauskommen.Ich lasse mich ja nicht verarschen.


    Na ja werde die Sache morgen meinem Anwalt übergeben mal sehen was der sagt.



    Greetz



    Robert

  • Ich würde nich zum wuchten fahren! Und wenn der sich absolut doff anstellt, dann biete die Felgen doch dem zweiten Bieter an! Fertig.
    Gruss Torsten

  • Ich werde auch nicht mit ihm zum wuchten fahren.


    Ich weiss gar nicht was er sich da raus nimmt aber mal sehen Ebay ist jetzt informiert mal sehen was die dazu sagen.


    Morgen werde ich zum Anwalt gehen und ihm die Sache übergeben.


    Entweder zahlt er den kompletten Kaufbetrag und nimmt die Felgen oder ich sehe ihn als Spassbieter und er zahlt 25% und bekommt gar nichts.




    Gruß



    Robert

  • Hä, irgendwie reden hier alle etwas aneinander vorbei. Es ging doch nicht darum, wer das Wuchten an sich bezahlt. Das ist wohl klar. Wenn der Kunde das wuchten will, soll er machen, aber nachdem er sie gekauft hat bitteschön. Vorher ist es ja Dein Eigentum, worüber er nicht zu bestimmen hat. Stellt sich aber später heraus, dass durch Wuchten ein evt. vorher schon vorhandener Schlag in der Felge nicht wegzubekommen ist, dann holt er sich die Kohle von Dir logischer Weise wieder, weil Du ja schreibst, dass sie im "sehr guten Zustand" sind. Mit anderen Worten: Es gibt neben den erwähnten Kratzern auch keine möglichen weiteren Beanstandungen. Also darf auch sonst nix dran sein ;)

  • der spinnt wohl...... der soll die felgen holen und dann ab zum wuchten......und das soll er bezahlen...an deiner stelle würde ich aber mit zum wuchten nachher sagt er noch die felgen haben unwucht obwohl die ok sind..........
    es gibt echt spinner....

  • Tststs..... was sich manche Leute einbilden.... vielleicht kannst sie ihm ja noch auf den Wagen montieren :kratz:

  • Warum hat der Typ das nicht vorher mit dir ausgemacht? Finds irgendwie komisch nen Artikel zu ersteigern und danach dann mit irgendwelchen Forderungen zu kommen. Sowas kann man ja im Vorfeld klären.
    Würd mir keinen großen Kopf machen. Die Felgen sehen doch gut aus, was soll sein? Hab schon die größten Schrottfelgen gewuchtet bekommen.

  • Zitat

    Würd mir keinen großen Kopf machen. Die Felgen sehen doch gut aus, was soll sein? Hab schon die größten Schrottfelgen gewuchtet bekommen.


    Das schon aber mir geht es ja ums prinzip und zwar bin ich nur am Wochenende zu Hause da werde ich nicht meine Zeit mit seinem privat vergnügen vergolden.



    Vorallem habe ich jetzt schon 2 mal mit dem telefoniert um ihm die Rechtslage klar zu machen.
    Ihr müßtet den mal hören das ist voll der Psycho.
    Ich raste fast aus am Telefon und sage das ich nicht wuchten fahre.


    Er redet dann so ganz ruhig und besonnen das es doch selbstverständlich ist das wir wuchten fahren.
    Ich soll mich mal nicht so anstellen.
    Er glaubt ich hätte was zu verbergen weil ich mich dagegen so streube.



    WIR SIND DOCH NICHT BEI WÜNSCH DIR WAS !!!!

  • ich dachte es geht um das Wuchten? Jetzt sollst du auch noch zum boerdeln mitfahren. :ugly: Der hat den Schuss wohl nicht mehr gehoert. Der sollte sich mal die Regeln durchlesen.
    Gruss

  • Huch habe ich bördeln geschrieben?


    Sorry ich meinte natürlich wuchten.



    SORRY!!!!



    Aber ich finde es trotzdem Hardcore!!!!




    Greetz



    Robert

  • was bördeln fahren auch noch? Was denn noch? Sollst ihm dann beim Eintragen dann auch noch Händchen halten und wenns der TÜV nicht abnimmt musst du die Eintragung zahlen oder wie?
    Ne was genug ist ist genug!


    Edit: Ups, hat sich geklärt! :D

  • Wie ich schon geschrieben habe.
    Auszug aus Ebay:
    "Stellen Sie dem Verkäufer Fragen. Falls Sie Fragen haben oder sich über irgendeinen Punkt im Zusammenhang mit dem Artikel nicht sicher sind, wenden Sie sich an den Verkäufer. Klicken Sie auf der Artikelseite auf dessen Mitgliedsnamen oder auf den Link „Frage an den Verkäufer“. Häufig gestellte Fragen sind z.B. „Kann ich den Artikel zurückgeben?“ oder „Wie wird der Artikel verschickt?“"
    Damit ist eigentlich gesagt.
    Gruss