Fahrzeugwert bleibt Restwert trotz (Selbst-)Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens

  • Guten Abend,

    Ich hatte im letzten Jahr einen Teilkasko-Schaden, es hat meine Motorhaube und Stoßstange erwischt.
    Der Gutachter meiner Versicherung hat damals die Reparaturkosten höher Angesetzt als den Fahrzeugwert = wirtschaftlicher Totalschaden.

    Trotz zahlreichen Rechnungen und Belegen über meine bisherigen Upgrades und Reparaturen ließ sich die Versicherung nicht davon abbringen: Mein Fahrzeug sei aufgrund der Laufleistung und des Umbaus auf Schaltgetriebe ein weniger gefragtes Fahrzeug, der Wert dementsprechend gering.

    Nach mehreren Monaten ohne Entgegenkommen habe ich mich dann breitschlagen lassen und habe die Abrechnung als Totalschaden akzeptiert, habe immerhin noch eine Stange Geld dafür bekommen.

    In der Zwischenzeit habe ich die Motorhaube ersetzt (eine originale, neue von Privat gekauft und lackiert, selbst eingebaut), und die Stoßstange aufgearbeitet, habe mir dafür jedoch selbst keine Rechnung gestellt :lol:

    Jetzt hatte ich kürzlich wieder einen kleinen Unfall, und der von mir beauftragte Gutachter sagte, dass ein Fahrzeug, welches mal einen Totalschaden hatte, mit dem festgestellten Restwert in der Datenbank der Versicherungen gespeichert bleibt. Wenn man keine Rechnungen über die durchgeführten Reparaturen hat, habe man schlechte Karten, denn dann fehlt der Nachweis über die erfolgte Reparatur.:kratz:
    Offenbar sei es auch häufig nicht ausreichend, dass ein KFZ-Sachverständiger den Zustand bzw. die ausgetauschten Teile begutachtet.

    Besonders bei angehenden Young- und Oldtimern kommt mir die Argumentation "der Nachweis fehlt" seltsam vor.
    Wenn es ein Teil nicht mehr neu zu kaufen gibt, und man es selbst restauriert oder sich gebraucht besorgt... Oder wenn man z.B. selbst Lackierer, KFZ-Mechaniker etc. ist, wird man die eigene Arbeit ja auch nicht in Rechnung stellen.

    Was sind eure Erfahrungen mit dem Thema? Es gibt ja sicherlich noch andere hier, die ihr Auto gern selbst reparieren anstatt es in die Werkstatt zu geben, und nicht alle Teile beim Händler kaufen.:)

  • Afaik ist es so:


    Nach der Reparatur des Unfallschadens nochmal zum Gutachter. Der meldet das Fahrzeug dann als repariert.

    Macht man das nicht, so bleibt der Totalschaden in der Datenbank.


    Habe für mein Sommerfahrzeug ein Kurzgutachten/Kurzbewertung machen lassen, so dass es hier keine Irritationen mit der Versicherung gibt.

    Jetzt brauche ich nur noch jemanden, der meinen linken Radlauf touchiert :-D

    Alle Bilder sind Meine - falls nicht anders angegeben :)

  • Moin,

    grundsätzlich stimmt das, weil du sonst dich bereichern könntest auf Kosten der Versicherung ohne Nachweis einer Reparatur (steckst dir halt die Kohle ein).

    Ich habe es damals so gemacht als ich mit einem Kumpel den Wagen repariert habe nach einem wirtschaftlichen Totalschaden, dass ich eine aktuelle Tageszeitung auf das reparierte Fahrzeug gelegt habe und dieses aus mehreren Winkeln abfotografiert und an die Versicherung geschickt habe. Das hat denen als Nachweis gereicht wurde mir dann gesagt.

  • ich eine aktuelle Tageszeitung auf das reparierte Fahrzeug gelegt habe und dieses aus mehreren Winkeln abfotografiert und an die Versicherung geschickt habe. Das hat denen als Nachweis gereicht wurde mir dann gesagt.

    Das habe ich exakt so auch gemacht, das wurde akzeptiert!

    Die Bilder in meinen Beiträgen stammen von mir und zeigen meine eigenen Autos - Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.

  • ich hatte mit meinem Alltagstouring schon zweimal einen Wildschaden , wurde beide Male als Totalschaden eingestuft , und auch bei dem zweiten Schaden bekam ich anstandslos den Zeitwert ersetzt ohne daß ich nach dem ersten einen Gutachter hatte oder nachgewiesen hab daß das Fahrzeug repariert wurde .. hab also den erstmaligen Kaufpreis schon zweimal zurückbekommen :)

    ist wohl bei den Versicherungen unterschiedlich ..

    alle Bilder sind ..wenn nicht anders gekennzeichnet meine eigenen :lehrer:

  • Jetzt hatte ich kürzlich wieder einen kleinen Unfall, und der von mir beauftragte Gutachter sagte, dass ein Fahrzeug, welches mal einen Totalschaden hatte, mit dem festgestellten Restwert in der Datenbank der Versicherungen gespeichert bleibt. Wenn man keine Rechnungen über die durchgeführten Reparaturen hat, habe man schlechte Karten, denn dann fehlt der Nachweis über die erfolgte Reparatur. :kratz:
    Offenbar sei es auch häufig nicht ausreichend, dass ein KFZ-Sachverständiger den Zustand bzw. die ausgetauschten Teile begutachtet.

    Meiner war davon ja auch schon betroffen, der 2. Gutachter hat sich die Reparaturen vom Totalschaden kritisch angeschaut und in den Zeitwert einbezogen, für ihn waren gebrauchte Originalteile und die Lackierung auch ohne Rechnung perfekt.

    Viele Grüße
    Matthias


    Alle Bilder sind, sofern nicht anders erwähnt, meine eigenen Bilder und stellen meine Fahrzeuge dar.

  • Vielen Dank für Eure Antworten, sehr interessant!

    Ich habe den Gutachter darauf angesprochen, hier seine Antwort:


    "das mit der Tageszeitung hat seiner eigenen Versicherung wahrscheinlich gereicht, aber eine gegnerische Versicherung, die reguliert, interessiert sich nicht für Tageszeitungsbilder als Reparaturnachweis, den Fall bzw. das Szenario hab ich jährlich wirklich ca. 20 mal. Es stimmt, dass einige Versicherungen kritischer sind als andere, aber ich kann dir garantieren, dass die HUK und Allianz die Schlimmsten sind. Ich zeige dir kurz mal die Szenarien auf:

    1. WBW wiederherstellen durch Tageszeitungsbilder nach dem vorherigen Unfall: Versicherung wird sagen, dass das nicht ausreichend ist, denn wenn es nicht Sach- und fachgerecht (das geht nur bei einer Vertragswerkstatt oder vernünftigen Werkstatt) gemacht worden ist, wird eine Wertwiederherstellung nicht anerkannt.

    2. WBW wiederherstellen durch Reparaturbestätigung eines Gutachters nach der Reparatur. Mit Teilerechnungen möglich, aber auch dann schwierig, weil dies nicht von jeder Versicherung akzeptiert wird.

    3. WBW wiederherstellen durch sach- und fachgerechter Reparatur mit Nachweis einer Rechnung: geht immer durch ohne Probleme"

  • Entweder habe ich gerade einen Denkfehler oder deine Problematik falsch verstanden.

    Korrigier mich bitte, falls das so is:

    Was interessiert eine gegnerische Versicherung der Wert deines Fahrzeugs nach der Regulierung bzw. ob das Fahrzeug in der Kartei für wirtschaftliche Totalschäden steht?

    Die Wahrscheinlichkeit, dass genau diese Versicherung erneut dein Fahrzeug nochmal in einem weiteren Schadensfall regulieren muss (Kfz-Haftpflichtschaden) ist deutlich geringer, als wenn dein Fahrzeug da selbst weiter versichert wäre (Kaskoschaden).

    Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Versicherung doch sowieso die Summe bis zur Höhe des Zeitwertes vor dem Unfall an dich aus abzüglich dem Restwert des Fahrzeugs nach Unfall, falls du es behalten willst.

    Wenn du Anspruchsteller in einem Schadensfall bist gegenüber einer gegnerischen Versicherung, dann hast du sogar die Möglichkeit einer Reparatur über dem Zeitwert des Fahrzeugs (Zeitwert vor Unfall) bis maximal 30%, nennt sich 130%-Regelung. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug definitiv repariert wird (dann auch fachmännisch soweit ich weiß) und du das Fahrzeug daraufhin weiternutzt für einen bestimmten Mindestzeitraum.

    In meinem Fall damals war es ein Vollkasko-Schaden durch einen selbstverschuldeten Unfall. Habe mir die Summe (Zeitwert vor Unfall abzgl. Restwert nach Unfall und Selbstbeteiligung der Vollkasko) auszahlen lassen und das Fahrzeug selbst mit einem Kumpel (Kfz-Meister mit eigener Werkstatt, BMW-Spezi, bei BMW gelernt) wieder instandgesetzt. Den Rest der Kohle habe ich zur Seite gelegt und davon etwas später den Steuerkettentrieb instandgesetzt sowie schicke Styling 37er gekauft. Die Versicherung hat Fotos des reparierten Fahrzeugs mit der aktuellen Tageszeitung bekommen und gut is.

    Was ich damit sagen will, dass es hier doch nur um die Vermeidung der Speicherung des Fahrzeugs in der Totalschaden-Kartei ging und nicht um die Auszahlung der Schadenssumme des Versicherers, oder?

  • also meine Versicherung ist die Allianz und ich hab bisher keine Probleme mit denen gehabt.. im Gegenteil :)

    alle Bilder sind ..wenn nicht anders gekennzeichnet meine eigenen :lehrer:

  • Ich habe es so verstanden, dass die gegnerische Versicherung ein Interesse daran hat, dass mein Fahrzeug möglichst gering bewertet wird. Dann muss sie bei einem Haftpflichtschaden weniger zahlen.

    Laut Aussage des Gutachters und seines Rechtsanwaltes greifen alle Versicherungen auf eine Datenbank zu, in der vergangene wirtschaftliche Totalschäden (und der Restwert des Fahrzeugs) aufgeführt sind. Daher spielt es wohl keine Rolle, um welche Versicherung es sich handelt - außer bei der Frage, wie stark sie Belege über erfolgte Reparaturen anzweifeln.

    Wenn, wie in meinem Fall kein (akzeptierter) Nachweis (in Form einer Rechnung über Teile und Arbeit) über eine erfolgte Reparatur vorliegt, nehmen Sie dann den alten Restwert = neuer Wiederbeschaffungswert zur Grundlage für die Berechnung meiner Ansprüche auf Reparatur/Auszahlung.

    Der neue Restwert wird dann unter Umständen noch geringer ausfallen als zuvor, und beim nächsten Unfall steht man noch schlechter da.

    Also ja, es geht mir darum, dass mein Auto nicht mehr in der Totalschaden-Kartei steht, damit ich eine gerechte Entschädigung erhalte.

    also meine Versicherung ist die Allianz und ich hab bisher keine Probleme mit denen gehabt.. im Gegenteil :)

    Auch bei (Teil-)Kaskoschäden? Ich war auch bei denen und sie haben mein Auto leider stark abgewertet.


    P.S. Es könnte ja auch sein, dass man ein gebrauchtes Auto kauft für z.B. 10.000€. Dann hat man kurz darauf einen Unfall und die gegnerische Versicherung zahlt so gut wie nichts, weil es laut Kartei irgendwann mal einen wirtschaftlichen Totalschaden gab, welcher zwar repariert wurde aber ohne Nachweis.:ugly:

  • Die Datenbank, um die es hier geht, ist das von einem privaten Dienstleister betriebene HIS (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft), im Prinzip nichts anderes als die Schufa.

    Alle deutschen Versicherungen (Kfz-Versicherer, Berufsunfähigkeitsversicherer, Rechtschutz, Gebäudeversicherer usw.) tragen dort von ihnen regulierte Schäden ein, um Versicherungsbetrug zu verhindern (in der Regel aber nur Schäden mit einer gewissen Schadenssumme, also jetzt keine läppische 2.000 Euro-Stoßstangen-Reparatur). Wenn man scharf drauf ist, was dort über einen selbst oder das eigene Auto gespeichert ist, kann man dort aber auch eine Selbstauskunft anfordern ;)

    P.S. Es könnte ja auch sein, dass man ein gebrauchtes Auto kauft für z.B. 10.000€. Dann hat man kurz darauf einen Unfall und die gegnerische Versicherung zahlt so gut wie nichts, weil es laut Kartei irgendwann mal einen wirtschaftlichen Totalschaden gab, welcher zwar repariert wurde aber ohne Nachweis

    Genau das wird tatsächlich auch passieren. Wenn man den Gebrauchtwagen in Treu und Glauben als "unfallfrei" gekauft hat und man dann in einen Unfall verwickelt ist, bei dem herauskommt, dass der Wagen drei Jahre zuvor bereits einen Auffahrunfall hatte, hat man ein Problem: Die fachgerechte Instandsetzung muss mit Rechnungen dokumentiert sein, sonst ist der Wagen im HIS als "auffällig" gekennzeichnet. Da bringt einem selbst ein Wertgutachten nichts. Kann die damalige Reparatur nicht mit Rechnungen belegt werden (was schwierig werden dürfte, wenn man keinen Kontakt zum Vorbesitzer hat), wird einem nur der Restwert unter Berücksichtigung des damaligen Schadens erstattet.

    Mein E39 ist übrigens vom Händler als "unfallfrei" verkauft worden, obwohl er ein Unfallwagen war (darauf hatte mich der Händler aber korrekterweise aufmerksam gemacht): Der Vorbesitzer hatte vor etlichen Jahren mal einen Wildschaden, bei dem die Front repariert wurde. Da das damals aber bei BMW auf Rechnung geschah, dürfte mein Wagen im HIS nicht markiert sein.