Traglastgutachten für Rondell 0058

  • Hallo Gemeinde,

    vor zwei Jahren habe ich einen gebrauchten 520i E39 Touring gekauft. Etwas später habe ich dem rundum Rondell 0058 Felgen in der Größe 8,5J17H2 verpasst und Reifen der Größe 235/45R17 aufgezogen. Nun war ich vor ein paar Tagen beim TÜV und der hat nun die Felgen angemeckert und verlangt ein Traglastgutachten. Leider gibt es aber die Firma R.O.D Wheels nicht mehr. Woher bekomme ich jetzt das Traglastgutachten? Hat jemand einen Tipp? Oder hat es vielleicht jemand von Euch? Da wäre ich für eine Kopie außerordentlich dankbar!

    Freundliche Grüße

    ks-na

  • Die Dinger haben ein TGA und werden nach 19/3 geprüft, ausser du hast noch andere Veränderungen am Kfz, infolge dessen haben die eine KBA Nr. Damit kann der Hr. Prüfer sich das selbst raus suchen.

    Die BMW-Horde: 525iT (01-12) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

  • Für die Dinger gibt es ein Teilegutachten, auf das auch die Prüfstelle Zugriff hat.

    Wenn der Prüfer schon so unterwegs ist, such Dir vielleicht eine andere Prüfstelle…


    Ach so, ich bräuchte noch eine gute 0058 in der Größe 8,5J17H2 mit ET15 ET13:S

  • ET 15 ? Für die 5e ?

    Meine ROD in 8.5x17 sind ET13... das war ja so eine Standardkombi damals auch bei den Schnitzer, Alpinas, Breytons usw...

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  • Hallo,

    bei näherer Durchsicht des Teile-Gutachtens habe ich entdeckt, dass dort die Traglast angegeben ist. Das hat der Prüfer offensichtlich nicht gesehen. Ich bin vorsichtshalber nochmal zum TÜV gefahren, wo mir bestätigt wurde, dass dies vollkommen ausreichend ist.

    Problem damit gelöst.

    Viele Grüße

    ks-na

  • Was ? Du hattest die ganze Zeit das Gutachten und lässt uns hier rum eiern ? Und hast es damit nicht geschafft, die Anbauabnahme zu machen ?

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  • Was ? Du hattest die ganze Zeit das Gutachten und lässt uns hier rum eiern ? Und hast es damit nicht geschafft, die Anbauabnahme zu machen ?

    Hallo,

    ja, das Gutachten habe ich und habe ich zum TÜV Termin auch in den Wagen gelegt. Trotzdem hat der Prüfer in den Bericht geschrieben, ich solle das "Traglastgutachten" vorlegen. Dass die Traglast im normalen Gutachten eingetragen ist, habe ich erst später gesehen. Tut mir leid, wenn ich dadurch jemandem unnötige Arbeit gemacht habe.

    Grüße

    ks-na

  • Was ? Du hattest die ganze Zeit das Gutachten und lässt uns hier rum eiern ? Und hast es damit nicht geschafft, die Anbauabnahme zu machen ?

    Hallo,

    ja, das Gutachten habe ich und habe ich zum TÜV Termin auch in den Wagen gelegt. Trotzdem hat der Prüfer in den Bericht geschrieben, ich solle das "Traglastgutachten" vorlegen. Dass die Traglast im normalen Gutachten eingetragen ist, habe ich erst später gesehen. Tut mir leid, wenn ich dadurch jemandem unnötige Arbeit gemacht habe.

    Grüße

    ks-na

    Dann war das ja ein unglaublich fähiger Prüfer... 😂


    ks-na Alles gut und halb so wild ;) . Das sich da COB aufspult musst du ignorieren :D .
    ............. die Rod58 sind schon "coole" Teile :love:
    443734935_438421975479385_3040951950687280889_n.jpg

    Quelle: winne65

    Aufspielt, wenn schon, denn schon Redewendungen hier an Start kommen. 😂

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    Einmal editiert, zuletzt von COB (4. November 2024 um 19:18) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von COB mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Was ? Du hattest die ganze Zeit das Gutachten und lässt uns hier rum eiern ? Und hast es damit nicht geschafft, die Anbauabnahme zu machen ?

    Hallo,

    ja, das Gutachten habe ich und habe ich zum TÜV Termin auch in den Wagen gelegt. Trotzdem hat der Prüfer in den Bericht geschrieben, ich solle das "Traglastgutachten" vorlegen. Dass die Traglast im normalen Gutachten eingetragen ist, habe ich erst später gesehen. Tut mir leid, wenn ich dadurch jemandem unnötige Arbeit gemacht habe.

    Grüße

    ks-na

    Dann hättest du den Herrn Prüfer neben der HU besser auch direkt mit einer Änderungsabnahme entsprechend §19.3 StVZO beauftragen sollen.

    Warum der dir jetzt augenscheinlich die Plakette zugeteilt hat ist mir offen gestanden ein Rätsel. Ebenso wozu das verlangte Traglastgutachten nutzen sollte.:kratz: Den ersten Prüfbericht hätte ich mal gern gesehen.:-D

    Fakt ist, dass Fahrzeugteile mit Teilegutachten generell eintragungspflichtig sind und du ungeachtet der positiven HU in dem Zustand mit erloschener BE des Fahrzeuges durch die Gegend eierst.:trinken:

    Bei allen von mir hochgeladene Fotodateien bin ich der Urheber - wenn nicht anderweitig gekennzeichnet!

  • Bei 19.3 Teilen erlischt gar nichts.

    Sofern du dir den §19 der StVZO und hier insbesondere die Absätze 2 und 3 durchliest, wirst du merken. dass du mit dieser Meinung leider auf dem Holzweg bist.;)

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  • Bei 19.3 Teilen erlischt gar nichts.

    Sofern du dir den §19 der StVZO und hier insbesondere die Absätze 2 und 3 durchliest, wirst du merken. dass du mit dieser Meinung leider auf dem Holzweg bist.;)

    Das ist keine Meinung, das ist Tatsache. Der 19.2 nennt genau drei Fälle in denen eine BE erlischt. Lesen schafft Erkenntnis.

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  • Offenbar nicht bei jedem. Sonst dürfte aufgefallen sein, dass im vorliegenden Fall Absatz 2 Satz 2 Nr.2 greift solange der Auflage A02 im hier verlinkten TG nicht entsprochen wurde.

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  • Offenbar nicht bei jedem. Sonst dürfte aufgefallen sein, dass im vorliegenden Fall Absatz 2 Satz 2 Nr.2 greift solange der Auflage A02 im hier verlinkten TG nicht entsprochen wurde.

    Ist sie das denn ? Eine Gefährdung muss in jedem Fall konkret sein, nicht abstrakt. Und das ist sie nur, falls das Rad schleift, macht oder tut. Ein lediglich nicht erfüllter Formalismus ist keine konkrete Gefährdung.

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  • Wenn dem so wäre, bräuchte sich auch niemand die Arbeit machen überhaupt ein Gutachten zu erstellen. Denn würde durch den Anbau von Sonderrädern, welche nicht im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeuges durch den Hersteller geprüft wurden, welche wiederum die Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde ist, nicht die BE des Fahrzeuges erlöschen so käme der §19 Absatz 3 als Ausnahme von Absatz 2 erst gar nicht zum tragen.

    Des Weiteren wird explizit von einer erwartbaren Gefährdung gesprochen, wie konkret soll diese also sein?


    Wer dann noch bis Absatz 4 gelangt, wird auch einsehen müssen, dass der Fahrzeugführer verpflichtet ist entsprechende Nachweise mitzuführen und im Rahmen der HU oder Verkehrskontrolle den betreffenden Personen vorzuzeigen hat, sofern die ZB I nicht entsprechend geändert wurde.

    Sollte der Prüfer sich die Arbeit machen die erforderlichen Nachweise selber zusammenzusuchen ist das ein rein kulanter Service und keinesfalls selbstverständlich. Aber das nur am Rande. ;)

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  • Im Prinzip ja... die BE wird auch nicht vom SVA erteilt, diese ist per se quasi mit der ABE durch das KBA gegeben, bis die in 19.2 genannten Fälle eintreten. Und auch eine erwartbare Gefährdung muss konkret sein. Wo ist da jetzt der Aufhänger ?

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  • Der Begriff der Betriebserlaubnis im Sinne des §19 für das jeweilige Fahrzeug ist etwas Anderes als die ABE des Herstellers für einen Fahrzeugtyp (§20). Zumal sich die ABE auf Vorschriften nach nationalem Recht bezieht und es sich beim e39 um ein EG-typgenehmigtes Fahrzeug handelt. Dementsprechend wirst du für den e39 auch keine ABE bzw. KBA-Nr. finden. Die BE wird faktisch erst im Rahmen der Erstzulassung für das einzelne Fahrzeug erteilt, da hier überhaupt erst die behördliche Feststellung gemacht wird, dass das Fahrzeug einem genehmigtem Typ entspricht (anhand Datenblatt bzw. COC und Fahrzeugbrief). Würde die ABE für das Fahrzeug erlöschen (so der E39 dem Typ nach eine ABE hätte) würde das bedeuten, dass durch die Änderung an einem Fzg. schlagartig kein Fzg. des Typs mehr der zugrunde liegenden ABE entspräche.

    Und entsprechend der Kommentierung im Kirchbaum zur StVZO ist in der Erläuterung zum §19 im tabellarischen Beispielkatalog hinterlegt, dass im vorliegendem Fall die BE erloschen ist.

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