Hallo zusammen,
ich bin momentan auf der Suche nach meinen neuen Winterrädern. Es sollen 18" oder 19" Räder werden.
Ich habe bei meinen 540iT 1275kg Achslast auf der HA im Fahrzeugschein stehen. 18" Sommerräder hat mir der TÜV mit einem LI von 93 und Geschwindigkeitsindex Y eingetragen.
In 18" gibt es Winterreifen mit 235/40 R18 LI 95 XL und 245/40 R18 LI 97 XL.
In 19" gibt es nur 245/35 R19 LI 93 XL, aber nicht mit höheren LI. Den Vredestein Wintrac Pro XL FSL 3PMSF ist des Weiteren der einzige Winterreifen in dieser Dimension mit Geschwindigkeitsindex Y.
Soweit so gut und möglich eingetragen zu bekommen. Allerdings will ich kommendes Jahr eine AHK nachrüsten für einen Fahrradträger.
Da steht bei mir im Schein jetzt allerdings folgendes drinnen: "ZU 7.1-8.3: H. 1400 B.ANHBETRIEB*WW:AHK LT:EGTG/ABE*"
Frage 1: Bedeutet obiger Eintrag im Schein, dass bei AHK Betrieb die Hinterachslast auf 1400 gesetzt wird? Auf der AHK steht als Stützlast ("Vert LD S") 90kg, weswegen ich 1365kg annehmen würde. D.h. ich bräuchte LI 96 statt LI 95 und damit gibt es keine legale Möglichkeit 19" Winterfelgen zu fahren?
Frage 2: Ist der Geschwindigkeitsindex Y wirklich relevant? Ich habe auch gelesen, dass statt dem geschwindigkeitsindex "Y" der LI-Zusatz "XL" eigentlich relevant ist und ausreicht.
Frage 3: Schneeketten haben auf dem E39 ja keine Freigabe für 17" und größer. Betrifft das generell alle Ketten, also auch sehr schmal bauende Schneeketten? Weiß man was da für Konsequenzen drohen, wenn man mit Schneeketten fährt und erwischt wird, bzw in einem Unfall verwickelt ist? Oder ist das inzwischen veraltet, da es in den 90ern nur Stahlketten gab?