Eintragung 245er und 275er auf 18 Zoll
- ekkik
- Unerledigt
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Noe wegen der Styling 42 frag ich nur, weil ich mir grad nen Satz gekauft hab und ueberlegte, ob die eingetragen werden muessen.
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Wenn die so drauf kommen wie hier beschrieben.... nein
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Nee Richard, Du hast doch ne Limo - also rauf mit den 42 ern und Abfahrt.
Seit Jahren hat sich der TÜV dafür nicht interessiert.
Du bist doch von "Vorgestern". Das meinst Du nicht ernst . Hast Du Glück gehabt, das Du nie in eine Kontrolle gekommen bist. Mich haben die schon mehrere male angehalten und wollten immer die Eintragungen sehen. Habe die Rod 58 in 8.5/10x17. Also lass die zeitnahe eintragen . Gutachten hast Du ja hoffentlich.
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Noe wegen der Styling 42 frag ich nur, weil ich mir grad nen Satz gekauft hab und ueberlegte, ob die eingetragen werden muessen.
Wenn die so drauf kommen wie hier beschrieben.... nein
nicht ganz richtig so.
Ausschlaggebend ist das, was im alten Brief steht bzw in der EG Typgenehmigung.
Grad bei den kleineren Motorisierungen waren die 18 Zoll meist nicht hinterlegt.
D.h. ab zu uns (TÜV) und §19.2 machen lassen.
Bei den V8 sind die orig. 18 Zoll Felgen meist in der Typgenehmigung enthalten
Wer den alten Brief oder EG TG nicht mehr hat, kann anhand der Schlüsselnummern bei uns oder Dekra, GTÜ, KÜS
usw gegen einen kleinen Obulus eine Serienreifenauskunft erhalten.Nur darin sieht man explizit, welche Rad-/Reifenkombinationen BMW werksmäßig freigegeben hat.
Alles nicht dort enthaltene muss eingetragen werden, auch wenn das in Internetforen oder -plattformen meist
anders dargestellt wird! -
Ausschlaggebend ist das, was im alten Brief steht bzw in der EG Typgenehmigung.
Habe das vom Alten Schein direkt mit in den Neuen Übertragen lassen,bei mir hatten sie beim Ummelden nur noch die Kleinste Größe,also die 225/55/16er im Schein,ist mir zum Glück gleich aufgefallen,da durfte er den Schrein gleich noch mal neu Drucken mit allen Größen,ist immer Gut wenn man noch den Alten Schein hat.
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Gusman: gut gemacht
Seit Einführung der EU Papiere im Jahre 2005 steht im Fahrzeugschein nur noch eine Reifengröße.
Man darf jedoch alle in der EG Typgenehmigung eines Fahrzeuges aufgeführten Größen fahren (die auch im alten Fahrzeugbrief vor 2005 stehen).Problem ist, nicht bei jedem e39 stehen in der EG Typgenehmigung alle Reifengrößen drin.
Grad bei den kleineren Motorisierungen fehlen meist die 18 Zoll Räder.
Die müssen dann bei uns dennoch eingetragen werden
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Nochmal zurück zum Thema.
Ich habe nun einige Prüfer "abgeklappert"; seit Ende März auch GTÜ, DEKRA etc., die hier inzwischen auch Einzelabnahme machen dürfen.
ohne ähnliches Vergleichsgutachten ist da nix zu machen, die vorgelegten vergleichbaren Eintragungen werden nicht akzeptiert.
Beim TÜV wurde sogar länger in deren Gutachten-Datenbank gesucht - ohne Erfolg.
Einzelgutachten ohne Vergleichsgutachten bedeutet Fahrversuche (auch Autobahn) etc. > 1000,-Pat66: du scheinst nahe am "Thema" zu sein; wie ist deine Meinung dazu ?
Also letzter "Aufruf" Vergleichsgutachten zu:
vorn: 245/40R18 auf 8,5 ET13
hinten: 275/35R18 auf 9,5 ET19 -
Bin zur Zeit krank geschrieben.
Die Datenbanken, die wir (TÜV Nord) und alle anderen TÜVs benutzen, sind die gleichen.
Wenn da nichts zu finden ist, ist natürlich schade.
Aber die Auflagen für §19.2 Abnahmen sind seit Jahren deutlich strenger geworden.Klar, es gibt z.B. die Rondell 0058 in 10Jx18 ET19 für den e39, aber die 9,5Jx19 ET19 scheint es dann,
wie Dir der TÜV Süd mitgeteilt hat, von keinem Felgenhersteller zu existieren, zu dem eine Prüfung für
den e39 vorliegt. -
Vielen Dank für die Info!
Die Breite (10 oder 9,5) dürfte bei den Rondell Gutachten nicht das Problem sein. Leider sind nur für den M5 die 275er im Gutachten erwähnt.
Die normalen E39 nur bis 265er.Ich denke ich werde nun stattdessen 5 oder 10mm Spurplatten versuchen. Damit hatte der Prüfer keine Probleme, in Kombi mit meinen Rädern und FW.
Oder es meldet sich doch noch ein passendes Vergleichsgutachten ....