Hallo zusammen,
hab mir vor kurzem ein AP Gewindefahrwerk einbauen lassen und direkt eingetragen.
Jetzt steht in dem Tüv Bericht dazu Radmitte bis Kotflügel 35cm.
Im Gutachten steht das man bis 32cm runter kann.
Ich wollte jetzt erstmal abwarten wie viel es sich setzt und dann noch runter bis auf die 32cm.
Ging davon aus das er es einträgt mit einem Bereich von-bis.
Muss ich das dann wieder eintragen?
Oder sollte das bei einer Kontrolle kein Problem sein wenn ich das Teilegutachten dabei hab? Dort stehen ja die 32cm drinnen.
Danke schonmal
Gruß
EDIT: Oder gibt es eine Möglichkeit das die 35cm nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden auf der Zulassungsstelle?