Gewindefahrwerk TÜV höher als in Teilegutachten eingetragen..

  • Hallo zusammen,
    hab mir vor kurzem ein AP Gewindefahrwerk einbauen lassen und direkt eingetragen.


    Jetzt steht in dem Tüv Bericht dazu Radmitte bis Kotflügel 35cm. :wall:
    Im Gutachten steht das man bis 32cm runter kann.


    Ich wollte jetzt erstmal abwarten wie viel es sich setzt und dann noch runter bis auf die 32cm.
    Ging davon aus das er es einträgt mit einem Bereich von-bis.


    Muss ich das dann wieder eintragen?
    Oder sollte das bei einer Kontrolle kein Problem sein wenn ich das Teilegutachten dabei hab? Dort stehen ja die 32cm drinnen.


    Danke schonmal
    Gruß


    EDIT: Oder gibt es eine Möglichkeit das die 35cm nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden auf der Zulassungsstelle?

    Alle Bilder in meinen Beiträgen sind, soweit nicht ausdrücklich anderweitig deklariert, meine eigenen!

  • Ein von bis Bereich ist nicht zulässig. Es wird nur EINE Höhe eingetragen, an die muss man sich halten. Wenn man die Höhe ändert, ist auch eine neue Änderungsabnahme nötig. Die 320mm sind auch nur als Anhalt zu verstehen, theoretisch geht mehr, ist dann aber eine Einzelabnahme.

    "Um sich frei zu fühlen, gibt es ein einfaches Mittel: nicht an der Leine zerren." [Hans Krailsheimer]

  • Also muss man dabei sein, wenn die Höhe festgelegt/angepasst wird, nach seinen jeweiligen Vorstellungen. Dann ne Runde fahren und gucken ob es so genehm ist. Dann kann die Eintragung erfolgen. Ich werde ( wenn es denn das AP wird ) es auf 50-55/20-25 mm tiefer stellen lassen. Leichte Keilform ist erwünscht :rolleyes::trinken: .

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    Wenn man sich beim weglaufen nicht noch einmal umdreht, fährt man das falsche Auto ***** Winne, fährt BMW seit 1999.

  • das einzige was du machen kannst ist ganz runter drehen, Eintragen lassen und wieder hoch drehen.
    Ist zwar auch nur Halblegal, ergibt aber keine Stillegung.


    Die sacken erst nach nem Jahr und dann drehste halt wieder hoch. nen Jahr kannste damit allerdings nicht durch die Gegend fahren, das wird aktuell je nach Polizist direkt als Vorsatz ausgelegt und nen Schlepper geholt.

    Also muss man dabei sein, wenn die Höhe festgelegt/angepasst wird, nach seinen jeweiligen Vorstellungen. Dann ne Runde fahren und gucken ob es so genehm ist. Dann kann die Eintragung erfolgen. Ich werde ( wenn es denn das AP wird ) es auf 50-55/20-25 mm tiefer stellen lassen. Leichte Keilform ist erwünscht :rolleyes::trinken: .

    die Keilform haste in 30 minuten eingestellt.

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    Carly taugt immer noch nichts am E39

  • Na toll hätte ich das mal vorher gewusst...
    Und dann wieder mit Rad-Reifen Kombination abnehmen lassen.


    Geld zum Fenster rausgeschmissen.
    Schieb ich denen halt noch mehr Kohle in den Rachen. :motz:


    Danke für die schnelle Hilfe.

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  • Nein hatte leider nur das normale Serienfahrwerk drinnen.


    Ansonsten kann ich noch nicht viel zu sagen, da leider erst wenige Meter bewegt.


    Gruß
    Paul

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  • du wirst hier die gleiche Antwort bekommen, wie sie im Thread zum AP Fahrwerk schon drin steht. es ist komfortabler wie ein M Fahrwerk ohne aber sportlichkeit zu verlieren.

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  • Stimmt schon aber diverese Meinungen möchte ich mir schon einholen . Jeder empfindet den Komfort etwas anders .


    Mit freundlichen Grüßen marc

    da stehen schon einige in dem Thread drin die es drin haben. da wirst du keine andere Meinung zu finden.

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