Diff defekt nach Ölwechsel

  • Nein, ich weiß - war nicht ganz ernst gemeint ;)
    Ich glaube aber wirklich nicht, dass diese SA für die 40er-Neuwagen-Käufer besonders attraktiv war. Wer eine Krawallbüchse gesucht hat, hat den M, wahrscheinlich sogar eher den M3 genommen und wer den 40er nimmt, will doch das niedrige Drehzahlniveau bei 160-180km/h nicht kaputt machen.

    Viele Grüße
    Simon


    ---
    Ever tried. Ever failed. No matter.
    Try again. Fail again. Fail better.
    -- Samuel Beckett --

  • Die wirkichen Presse Fahrzeuge(also nicht die Fotofahrzeuge), die gefahren wurden, hatten das quer durch die Bank drin.

    Ich unterstütze niemanden der zu Faul ist die Suchfunktion zu nutzen :finger:


    Carly taugt immer noch nichts am E39

  • Gut, das leuchtet ein. Danke!

    Viele Grüße
    Simon


    ---
    Ever tried. Ever failed. No matter.
    Try again. Fail again. Fail better.
    -- Samuel Beckett --

  • Wundert mich trotzdem, dass es so selten geordert wurde. Ist ja nicht so, dass das Drehzahlniveau völlig in den Himmel schießt. Liegt vielleicht daran, dass bei uns Hinterachsgetriebe kein Thema sind, wenn es um die Performance des Autos geht. In den USA sieht es da ja anders aus...

  • Also, um die Geschichte abzuschließen. Das neue Diff ist drin. Auto fährt wieder ;)


    Letztendlich wird es sich ohne genaues Gutachten wohl kaum feststellen lassen was den Defekt am Diff hervorgerufen hat. Man könnte jetzt den langen Weg gehen, der viel Zeit und Geld kostet, mit ungewissem Ausgang. Denn selbst wenn der Sachverständige feststellt, dass der Schaden durch unsachgemäße Arbeiten hervorgerufen wurde, heißt das noch lange nicht, dass man vor Gericht automatisch gewinnt. Denn, und das muss man eben so sehen, ob jetzt genau die Werkstatt da was verbockt hat oder vorher jemand Hand angelegt hat weiß keiner. Schließlich könnte ich auch selber erfolglos versucht haben das Radlager mit dem Vorschlaghammer runterzukloppen, habe dabei das Diff beschädigt und bin dann bei der nächsten Fahrt liegen geblieben...


    Das Probleme also:
    - Der Sachverständige muss den Fehler erkennen (vermutlich Spiel an der Eingangsseite, kann aber auch eine Folge sein)
    - Er muss die Ursache finden (Falsches Öl, zu wenig Öl, unsachgemäßer Ausbau des Radlagers)
    - Es muss nachgewiesen werden, dass ausschließlich die Werkstatt den Fehler verursacht haben kann


    Ist nur ein Punkt wackelig bricht alles zusammen und ich bleibe auf Kosten für den Sachverständigen, den Anwalt und die Gerichtskosten sitzen...

  • zerlegen würde ich es dennoch einfach mal, wenns schon einmal runter ist.

    Ich unterstütze niemanden der zu Faul ist die Suchfunktion zu nutzen :finger:


    Carly taugt immer noch nichts am E39

  • Manchmal sollte man es tatsächlich einfach auf sich beruhen lassen.


    selbst wenn du die drei Punkte so hast und alle Bedingen erfüllt sind, geht das vor Gericht und dann muss erst ein mal ein Gericht entscheiden, ob das nun wirklich so ist, oder nicht.


    Und ich weiß ja jetzt nicht, was du genau für das "neue" Diff inkl. Wechsel bezahlt hast, aber ein Gutachter kostet, es kostet Zeit, es kostet Nerven und eventuell noch Anwalt und Gericht usw. Und das wegen ein paar hundert Euro die man in ein 20 Jahre altes Auto investieren musste? Ich glaube ich hätte da keine Lust drauf, obwohl ich gerne bis zum erbrechen um mein Recht kämpfe.
    Und dann musst du immer noch einrechnen, dass es natürlich auch passieren könnte, dass du ein Gutachten beauftragst und der Gutachter feststellt, dass es kein Fehler der Werkstatt war. Von daher. :nixweiss:


    Vielleicht bringt es da mehr mit der Werkstatt drüber zu reden und einen kostenlosen Ölwechsel auszuhandeln, oder irgend so etwas. Dann sind alle vielleicht zufrieden und jeder weiß, dass der jeweils andere auch Einsichtig ist, oder sein kann.

  • von einem Gutachter hat hier jetzt keiner geredet, das kann auch seine Werkstatt machen.

    Ich unterstütze niemanden der zu Faul ist die Suchfunktion zu nutzen :finger:


    Carly taugt immer noch nichts am E39


  • Das Probleme also:
    - Der Sachverständige muss den Fehler erkennen (vermutlich Spiel an der Eingangsseite, kann aber auch eine Folge sein)
    - Er muss die Ursache finden (Falsches Öl, zu wenig Öl, unsachgemäßer Ausbau des Radlagers)
    - Es muss nachgewiesen werden, dass ausschließlich die Werkstatt den Fehler verursacht haben kann


    von einem Gutachter hat hier jetzt keiner geredet, das kann auch seine Werkstatt machen.

    Da! Oder wer soll denn der Sachverständige sein, der einen Schaden beurteilen soll und auf dessen Meinung irgend jemand wert legen soll, wenn es kein aaS ist? :lehrer::D

  • Finde den Unterschied, Sachverständiger und VOM Gericht bestellter Gutachter... das sind zwei paar Schuhe. Vlt. meint MWSEC das.

    Die BMW-Horde: 525iT (01-12) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

  • Finde den Unterschied, Sachverständiger und VOM Gericht bestellter Gutachter... das sind zwei paar Schuhe. Vlt. meint MWSEC das.

    Ich weiß zwar nicht, wo da der Unterschied liegt, aber es hat ja auch niemand etwas von einem gerichtlich bestellten Gutachter gesprochen :nixweiss:

  • Da! Oder wer soll denn der Sachverständige sein, der einen Schaden beurteilen soll und auf dessen Meinung irgend jemand wert legen soll, wenn es kein aaS ist? :lehrer::D

    richtig lesen, sollte helfen. :lehrer: habs dir aus dem Grunde mal markiert.
    Der Gutachter nimmt eh nicht das ganze Diff mit, sondern nur die defekten Teile, also kann die Werkstatt das schon zerlegen und nachsehen.
    Und ja ich hatte bereits mit Opel 3 mal so nen Fall wo das Getriebe nach 7tkm komplett im Sack war. Das musste schön mit Bilder Dokumentiert werden, dann hat das gepasst.
    Aber für Werkstätten gibt es Schiedsstellen der Innung(wenn die neue Werkstatt überhaupt dort drin ist) die können das ohne Verfahren regeln.


    Leg dich mit mir nicht auch noch an, das kannste nicht gewinnen. :finger:


    @COB


    auf den Passus war ich noch nicht mal aus, stimmt aber auch.

    Ich unterstütze niemanden der zu Faul ist die Suchfunktion zu nutzen :finger:


    Carly taugt immer noch nichts am E39

  • richtig lesen, sollte helfen. :lehrer: habs dir aus dem Grunde mal markiert.

    Das verstehe ich jetzt natürlich nicht, warum zwei Posts später nicht mehr ,,jetzt" ist.. aber okay :nixweiss:




    Leg dich mit mir nicht auch noch an, das kannste nicht gewinnen. :finger:

    1. Lege ich mich nicht mit dir an :D , sondern habe nur geschildert, wieso ich was geschrieben habe und zweitens: Lieber Marc, falls du dich an meine Anfangszeit hier im Forum erinnern kannst: über den Punkt, dass ich mich mit dir anlege, sind wir doch schon lange hinweg! :D:trinken::saint:<3



    Aber es wäre mal ganz cool, wenn einer von euch beiden, also @MWSEC, oder @COB mir mal, rein interessehalber und auch gerne per PN, da es ja hier eigentlich nicht hin gehört, erklärt (reicht auch nur kurz), wo der Unterschied eines aaS und eines gerichtlich bestellten Gutachters liegt? Ich hätte jetzt spontan gesagt, dass das Gericht in so einem Fall dann auch bloß einen aaS bestellt :nixweiss: .

  • Der Hauptunterschied besteht im Gehalt der Gutachters, der GBG bekommt mal eben schlapp das doppelte und dessen Gutachten muss nicht akzeptiert werden von beiden Seiten um ein Urteil zu fällen.
    Der Gutachter den du dir nimmst kann von der Gegenseite abgelehnt werden und es bedarf dann des GBG um das Urteil zu fällen.


    Das sind Juristische Haarspaltereien, die bei unseren Deutschen Gerichten für die Lange bearbeitungszeit sorgen.

    Ich unterstütze niemanden der zu Faul ist die Suchfunktion zu nutzen :finger:


    Carly taugt immer noch nichts am E39