Spurverbreiterung bei meiner Rad/Reifenkombi möglich?

  • Hallo TOM,


    grundsätzlich sollte es möglich sein.
    Fahre die selben Felgen, allerdings auf der VA eine 8,5x18 ET 13 mit einem 225/40/18.
    Auf der HA, 10x18, ET 19 mit einen 255/35/18.
    Habe auf beiden Achsen eine Spurverbreiterung von 10 mm pro Rad.
    Vorne sind keine Arbeiten nötig.
    Hinten habe ich die Kanten anlegen lassen und den Sturz auf 2,5 Grad negativ einstellen lassen.
    Passt alles und wurde eingetragen.
    Reifenfabrikat ist ein Bridgestone.
    Hoffe ich konnte helfen.


    Gruß Paulaner.

  • Kann ich da eine 10mm Spurverbreiterung noch verbauen ohne dass es im Radhaus wo angeht?

    Hast du das Gutachten zu den Rädern mal gelesen ? Bei den Rondells sind idR maximal 1.5 % der Spur als zusätzliche Verbreiterung zulässig. Rechnen kannst du sicher noch selbst.

    Die BMW-Horde: 525iT (01-12) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

  • Was im Gutachten, oder einer ABE drin steht ist gut und gerne irrelevant, bzw. sind nur Standartvorgaben, die zu beachten sind, ohne Abnahme.



    Entscheiden kann das nur ein Sachverständiger und der kann auch anders entscheiden, als das was in der ABE oder im Gutachten zu den Räder, oder allen anderen Bauteilen steht.
    Wenn es keine anderen Richtlinien gibt, die dagegen sprechen, kann er dir auch Spurplatten eintragen, sofern eine Überprüfung, wie sie Touring-Fan beschrieben hat, erfolgreich abläuft.


    Die Frage des TEs war ja auch nicht, was im Gutachten steht, sondern was möglich ist. Und das ist nicht immer das gleiche.

  • Was im Gutachten, ... drin steht ist gut und gerne irrelevant, bzw. sind nur Standartvorgaben, die zu beachten sind, ohne Abnahme.

    Ein TGA bedingt immer eine Anbauabnahme nach 19/3 und da zählen freilich sämtliche Auflagen im Gutachten. Und bei einer ABE wird diese eh durch jedwede Abweichung vom Serienzustand ausgehebelt, sprich ungültig gemacht, was dann auch zwingend ein Abnahme erforderlich macht, hier sogar noch schlimmer als mit TGA, denn hier zieht dann 19/2 anstatt 19/3 wie beim TGA. Wie kommst du auf solche Vorstellungen ?

    Die BMW-Horde: 525iT (01-12) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

  • Hallo,


    abweichend zu den Angaben im TGA oder der ABE kann der a.a.S. immer noch eine Einzelabnahme nach § 21 i.V.. 19(2) StVZO vornehmen, so wie er es auch bei mir gemacht hat. Möglich ist dass schon.
    Die Spur darf sich auch um mehr als 1,5 Prozent erweitern, allerdings ist dann eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit notwendig.
    Wie sonst sollen sonst die ganzen Umbauten wie Liberty Walk oder RauhWelt etc. mit den extremen Felgen möglich sein.


    Gruß


    Paulaner1008

  • kann der a.a.S. immer noch eine Einzelabnahme nach § 21 i.V.. 19(2) StVZO vornehmen...

    Aber auch nur wenn er bei TÜV respektive DEKRA angestellt ist. Alle anderen müssen sich ans TGA halten.

    Die BMW-Horde: 525iT (01-12) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

  • Aber auch nur wenn er bei TÜV respektive DEKRA angestellt ist. Alle anderen müssen sich ans TGA halten.

    Absolut richtig. Somit ist es ja aber trotzdem möglich, unabhängig davon was im TGA oder in der ABE steht, es auch in anderen Kombinationen eintragen zu lassen. Das war ja die Frage vom TE.
    Du hast den TE, mit dem Hinweis dass er sicherlich noch selber rechnen kann, erklärt, dass die Antwort auf seine Frage im TGA steht. Und ich habe das nur richtig gestellt, dass das nicht die richtige Antwort auf die Frage ist.


    Wie dem auch sei.


    Die zuständige Prüforganisation, kann einem das auch eintragen, obwohl es in der ABE nicht so drin steht. Zum Teil kann es sogar ausdrücklich verboten sein. Mit einer 21-er Abnahme geht es mitunter trotzdem.