Hallo zusammen
Ich wollte für meinen Bmw E39 525i "Rondell 0058" Felgen in 18Zoll kaufen.
Wie sieht das mit ABE und dem ganzen Papierkram aus ? oder darf ich die Felgen einfach fahren?
Hat da wer Erfahrung mit gemacht?
Hallo zusammen
Ich wollte für meinen Bmw E39 525i "Rondell 0058" Felgen in 18Zoll kaufen.
Wie sieht das mit ABE und dem ganzen Papierkram aus ? oder darf ich die Felgen einfach fahren?
Hat da wer Erfahrung mit gemacht?
Servus
Ich fahr Rondell 0049 Felgen in 19"
Wennst deine KBA Nummer bei Google eingibst solltest schnell ein ABE finden. und ab zum TÜV (falls die Größe nicht schon in deinem Fahrzeugschein drin steht)
Denke, du wirst 8,5 (225 vorne) & 10x18 (255 hinten) haben?
Ja ich schau mal bei google nach danke, und ich glaube ich fahr hinten 245 aber ich schau genau nochmal nach
Hallo zusammen
Ich wollte für meinen Bmw E39 525i "Rondell 0058" Felgen in 18Zoll kaufen.
Wie sieht das mit ABE und dem ganzen Papierkram aus ? oder darf ich die Felgen einfach fahren?
Hat da wer Erfahrung mit gemacht?
Wenn in der ABE keine Pflicht zur Ändeurngsabnahme steht (meist in den Auflagen zu finden), dann reicht es, die ABE mit zu führen. Andernfalls musst du zu TÜV/DEKRA/.... und eine Ändeurngsabnahme durchführen lassen.
Wenn du mir deine Schlüsselnummern,KBA Nummer der Felgen, die Reifengröße und Felgenmaße nennst, kann ich für dich nachsehen ob du sie eintragen lassen musst oder nicht.
Leute eine ABE muss niemals abgenommen werden, solange der Rest vom Fahrzeug sich im Original Zustand befindet.
In dieser ABE steht auch drin welche Reifen ohne Eintragung gefahren werden dürfen/müssen.
Ist ein anderer Reifen drauf oder auch nur ne Tiefelegungsfeder verbaut ist der Radsatz einzutragen. Hier ist dann allerdings um das legal hin zu bekommen dann schon eine Einzelabnahme zu machen, da wenn ein Teilegutachten dabei ist auch bei weiteren Änderungen dieses Erlischt.
Wer jetzt meint er können die Eintragungen dann ja einzeln machen hat bei der nächsten Kontrolle mit Beamten die sich Auskennen die A-Karte gezogen, diese Eintagungen sind auch nur einzeln Gültig und nicht in der Kombination.
Hier ist dann sogar eine Stillegung gerechtfertigt.
Bei mir hat der Vorbesitzer die Felgen eintragen lassen, aber es gibt auch noch weitere Eintragungen, so z.B. Gewindefahrwerk.
LG
Michael
Hallo,
also, da die Felgen in den Maßen 8,5 x18 ET 13 für die VA und 10x18 ET 19 für die HA über ein Teilegutachten verfügen, musst Du diese auch eintragen lassen. Musste ich auch. Ansonsten erlischt die BE des Fahrzeuges.
Bereifung bei mir, VA 225/40/18 und HA 255/35/18 plus 1cm Spurverbreiterung pro Rad.
Die Spurverbreiterung war eine Einzelabnahme nach § 19(2) i.V.m. § 21 StVZO.
Ohne Spurverbreiterung lediglich eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO.
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß
Paulaner1008