Huhu,
da mir die BBS CH-R gut gefallen würden als potentielle Nachfolger für die Styling 32, hab ich mir gerade mal die Gutachten dazu angeguckt.
http://gutachten.bmf-applicati…16_bmw_5er_5d_touring.pdf
Dabei bin ich auf folgende Angabe gestoßen:
Zitatnur Ausführungen mit Achslast <=1300 kg
Im Fahrzeugschein stehen 1025/1275kg, in den Bemerkungen jedoch auch noch folgendes "zu 7.1-8.3:H.1400 B.ANH-BETRIEB". Erhöht sich im Anhängerbetrieb die zulässige Achslast dann auf 1400kg?
Würde doch dann heißen, dass ich die Felgen nicht fahren darf weil ich ja eine AHK dran hab, richtig?
Im Gutachten für die 18" Ausführung steht "Nur für Ausführungen mit max. Achslast 1410 kg", die würden also ohne Anpassung der Achslasten gehen?
http://gutachten.bmf-applicati…16_bmw_5er_5d_touring.pdf
Könnte man die max Achslast denn prinzipiell auf 1300kg reduzieren? Macht der Prüfer das einfach so oder braucht es dafür irgendein Gutachten/Genehmigung? Und wie sieht es mit Anpassungen beim Touring aus, wie umfangreich fallen die beim Touring für 18 oder gar 19" aus? Im Gutachten stehen ja allerhand Dinge drin. Allerdings hat ein Kollege bei seinem B5 vor kurzem 17er BBS eintragen lassen, da waren ähnlich umfangreiche Anpassungen im Gutachten vermerkt. Im Endeffekt hat aber trotzdem alles ohne jegliche Änderung gepasst und wurde auch so abgenommen.
Edit: Punkt 6c "Radausschnitt aufweiten" heißt Radläufe ziehen? Brauchts das zwingend? Hab keine große Lust, dass der Lack reißt
Edit2: Wie sieht es eigentlich mit der Kombination unterschiedlicher Felgenbreite aus? Die Gutachten behandeln ja nur die 8,5er Breite.