19zoll m166

  • Zeig mir ein TÜV Prüfer der sein Handwerk versteht und das bemängelt mit dem aufdrehen lassen!
    Den Tüv interessiert nur die Traglast der Felge, ob so eine Felge in der Größe jemals auf einem E39 eingetragen wurde und die Freigängigkeit im Radhaus! Ob du z.B. die richtigen Radschrauben in der richtigen Gewindelänge verwendet hast interessiert auch niemand.

  • Oftmals gibt es ja auch ein und die selbe Felge für verschiedene Naben/Aufnahmen, von daher sehe ich persönlich auch keine Probleme dabei sowas aufzudrehen - abgesehen davon das es offiziell nicht gestattet ist.
    Aber solange noch ausreichend Material vorhanden ist - warum nicht?


    Man kann sich mal verschiedene Felgen anschauen und messen wieviel "Rand" bei denen noch da ist, ich denke da kann man sich guten Gewissens auch mal einen Satz Felgen aufdrehen... ;)


    Bei solchen Späßen muss man natürlich immer schauen das man auch einen hat oder kennt der das einträgt.

  • Zitat

    Original von Tooltime
    Zeig mir ein TÜV Prüfer der sein Handwerk versteht und das bemängelt mit dem aufdrehen lassen!
    Den Tüv interessiert nur die Traglast der Felge, ob so eine Felge in der Größe jemals auf einem E39 eingetragen wurde und die Freigängigkeit im Radhaus! Ob du z.B. die richtigen Radschrauben in der richtigen Gewindelänge verwendet hast interessiert auch niemand.


    Wie viele willst Du haben?


    Jeder der seinen Job mag wird es nicht eintragen was ich auch verstehen kann aus seiner Sicht!


    Das es nur ein minimaler Abtrag ist von der Felge ist mir auch bewusst!
    Hat aber nichts damit zu tun das arbeiten an Felgen halt nicht gestattet sind!


    Geht man mal von der Sicherheit aus sollte das jedem einleuchten!
    Es geht dabei auch nicht um das bisschen Material ab zu tragen sondern um das wie.
    Dabei kann sehr viel falsch gemacht werden!


    Aus Sicherheitstechnischer Sicht ist es also berechtigt, aus der Sicht des Materials bzw. wenn man bedenkt wie wenig da nur abgetragen wird ist es OK!


    Es gibt also immer zwei Seiten der Medaille!


    Weiß der Tüver davon wird er sie nicht eintragen lassen!
    Hier in dem Fall gibt es die Felge auch nur mit einem Nabendurchmesser!
    Gutachten bzw. Freigabe bekommt man von BMW!
    Hier beschrieben!
    In meinem Fall steht groß drinnen das der E39 einen anderen Nabendurchmesser hat, das ganze in Dick!
    Das sogar bei E39 Felgen!


    Da ich keine Freigabe von denen bekommen habe ohne meine Fahrgestellnummer bekommt man diesen Eintrag vermutlich zwangsläufig!
    Bedeutet nichts anderes als das der Tüver es lesen und verstehen wird! ;)


    Man befindet sich also immer in einer Grauzone beim eintragen!


    Mit Adapterscheiben wird der Threadersteller nicht viel anfangen können da die ET dazu nicht ausreicht!
    Es werden zwangsläufig arbeiten am Blech ausgeführt werden müssen!
    Eintragen lassen der Adapterscheiben macht auch nicht jeder Tüver.
    In meinem Fall wurde ich bei 3 Tüv stellen vom Hof gejagt!
    Erst der 4te Tüver hat es eingetragen!


    Bedeutet nichts anderes als das man Glück oder Pech haben kann.
    Offiziell wird kein Tüver eine aufgedrehte Felge eintragen!
    Alle die welche eingetragen sind haben dem Tüver das aufdrehen lassen nicht mitgeteilt!
    Dieses könnte aber bei einem Unfall den Versicherungsschutz kosten!

  • Also auf E60/61 bzw auf 72,5 mm umbauen muss nicht zwangsläufig teuer sein. Vorrausgesehen man ist fit beim schrauben, oder hat nen KfZler an der Hand.


    Im prinzip baut man an der VA die E60/01 Radlager ein. Sind ja 1:1 gleich, wie die vom E39ger
    und für die HA neue Radlager kaufen, die Originalen Radnaben ausbauen und auf 72,5mm abdrehen lassen und mit neuen Radlagern einbauen. Und für die Winterfelgen kauft man in der Bucht Zentrierringe.
    Unterm Strich ist man bei kanpp über 200€cken und man hat gleich neue Radlager eingebaut.
    So hab ichs gemacht ;)

  • Genau, Naben umbauen, so und nicht anders. Hab ich bei meinen beiden E39 Tourings mit dem besten BMW Schrauber an einem Nachmittag gemacht und hab mich danach gefreut. Die 10 Euro für die Ringe damit ich die Winterräder weiter nehmen konnte hab ich dann auch noch gehabt ^^

  • Habe die Styling 166 als Replicas drauf. 8.5x19 et12 va und 9.5x19 et15 ha mit einer 10er platte und da schleift nix. Wagen ist auch tiefer.


    Die felgen sind auch mit gutachten und kba nummer. Das war eigentlich auch der Kaufgrund sowie das sie den e39 nabendurchmesser ab Werk hatten.Überlege sie aber wieder zuverkaufen. Irgendwie fahren mir damit zuviele rum mit den m166 :(

  • Weiss nicht ob der Vorbesitzer da kanten angelegt hat oder nicht. Habe noch nie bei einem anderen e39 reingefasst. TÜV hat sein Ok gegeben und selbst mit 3 leute im auto passiert da nix.


  • Ich habe bei der Anfrage bei BMW wegen der Tragfähigkeitsbescheinigung noch nie eine Fahrgestellnummer angegeben oder geschweige denn irgend welche Angaben auf welches Fahrzeug ich diese montieren möchte. Einfach Teilenummer der Felge und fertig! Kein Wunder das da dann der Hinweis bei euch draufsteht das der Nabendurchmesser nicht passt!


    Die Radnabe hat nur eine zentrierende Funktion und sonst nichts!
    Wenn das aufdrehen der Radnabe schon ein KO Kriterium bei TÜV wäre, dann würde er diese Felgen schon gar nicht mit einem Vergleichsgutachten von z.B. RH Felgen eintragen.

  • Ich dachte die Naben vom E61 passen auch hinten :confused:


    Dreht ihr an den E39er Naben die Auflagefläche runter auf 72,5?


    Das sollte doch genau so wenig Tüv konform sein wie das aufdrehen der Felgen, oder?

  • Ich frage mich sowieso die ganze Zeit, was wohl der TÜV dazu sagen würde wenn jemand von einem E61 die Radlager an einen E39 schraubt!
    Das ist doch in meinen Augen genauso nicht in Ordnung wie das aufdrehen der Felgen! Nur weil ein Teil Plug an Play passt heißt es noch lange nicht das es legal ist,oder!?

  • nein aber ein Radlager welches für ein Schwereres Fahrzeug zugelassen ist bekommt man wesentlich einfacher eingetragen, wie eine ausgedrehte Felge, in der die Mittenzentrierung ja bei der Steifigkeit und Tragfähigkeit mit einberechnet wurde!


    Und man wechselt auch nicht die Radlager, sondern die Naben selber!
    Und die kann man auch hinten passend bekommen ohne die zu bearbeiten!

    Ich unterstütze niemanden der zu Faul ist die Suchfunktion zu nutzen :finger:


    Carly taugt immer noch nichts am E39

  • Mir persönlich wäre das zu umständlich 4 andere Naben zu montieren nur das ich Räder fahren kann, die an der Zentrierung nur einen Mückenschiss breit aufgedreht werden müssten
    Werde mal bei Gelegenheit einen TÜV Prüfer fragen ob er Bedenken bezüglich der Stabilität hat!

  • Änderungen an geprüften Teilen führt unweigerlich zum verlusst der ABE bzw KBA Nummer!!

  • Genauso beim Anbau von Teilen anderer Fahrzeuge auch wenn sie stabiler gebaut sind.
    Dafür gibt es nunmal die Einzelabnahme bei der der Gutachter im Einzelfall entscheidet ob es im Rahmen des vertretbaren und erlaubten Rahmen liegt oder nicht.

  • Mit dem Riesen Unterschied das ich einmal geprüfte und zugelassen Teile unbearbeitet verbaue und das andere Mal geprüfte und zugelassene Teile spanend bearbeite und somit ungeprüfte Teile verbaue. Was wird der fähige Prüfer wohl lieber abnehmen?

  • Macht er aber beides da die Felge in diesem Bereich nur der Zentrierung dient und 0,7mm Materialabtrag im Toleranzbereich liegt.