igniferrum
Neu hier
Dabei seit: 24.09.2008
Beiträge: 17
Fahrzeug: 530i
 |
|
|
28.09.2008 09:40 |
|
nichtwirklich
E39 Mitglied
Dabei seit: 25.09.2008
Beiträge: 96
Herkunft: Koblenz Fahrzeug: 520i E39
 |
|
also einschlägige Normen sind die §§ 30,60 StVZO.
§60 regelt die Sichtbarkeit des Kennzeichens, sollte nicht relevant sein beim E39, aber könnte durchaus Fahrzeuge geben, wo das Ding ab muß, und dann für jeden gefahrenen Meter auf öffentlichen Straßen. Egal ob man nachweisbar nur zwischen zwei Transporten mit Anhänger dann ohne zum Tanken gefahren ist (das ist jetzt allerdings gefühlt mit jedem Meter) und die bucklige Verwandschaft gerade den abgestellten Hänger auslädt.
§30 würde die Gefährdung durch überstehende Teile regeln, geht die Tendenz wohl dazu, dass die Norm nicht relevant für AHKs ist. Würde ich mich bei einem erheblichen Personenschaden aber nicht drauf verlassen, da vermeidbar. Wenn die AHK die entscheiden 20cm waren die ein Bein zerlegt haben, oder gar ein Kind getötet (vitale Körperteile noch auf AHK Höhe), grob fahrlässig (du wusstest um die AHK) mit Todesfolge, das kann richtig haarig werden.
Die generelle Schadensminderungspflicht ist schwierig, ich würde sagen wenn man die AHK in einem absehbaren Zeitraum wieder nutzt, wäre es aus diesem Aspekt unverhältnismäßig. Aber schwierig, alle Versicherungen fragen ab, wer kostenpflichtig verwarnt wurde. Wenn es ein 15 EUR Ticket gab, weil AHK dran, bist du auch erstmal kostenpflichtig verwarnt worden und das in mittelbaren Zusammenhang mit dem Unfallschaden.
Die Argumente mit AGBs die manche Leute schreiben sind Blödsinn, ich bin kein Vertragspartner der gegnerischen Versicherung, insofern können wir uns nie auf AGBs geeinigt haben. Bei der eigenen Kasko sehe ich nicht wann das relevant ist, wenn es schon den Träger durch die AHK zerlegt ist das eh alles egal. Anbauteile selbst sind ja sowieso extra geregelt.
Was nicht zieht, ist imho bei einer starren Wäre es ja auch so. Mit einem Panzer hat man auch einen ganz vernünftigen Unfallschutz, deswegen darf man sich keine Ketten draufmachen. Wer einen Panzer will muss einen kaufen und zulassen. Oder um realistischer zu bleiben, die zusätzlichen Aussenspiegel bei Wohnwagengespannen, die müssen mit Sicherheit auch ab und für die gibt es mit Sicherheit eine ABE.
Bei bißchen googlen findest Du ein ADAC Schreiben, das deckt sich mit meiner einigermaßen gefühlten Rechtslage.
|
|
30.09.2008 09:40 |
|
|
|
Hi,
ich habe übrigens noch übrig.
Orig. BMW Kasten zur Aufnahme des AHK-Moduls.
Der kommt rechts neben dem Reserverad genau unter dem Längsträger. Man hat ihn nur serienmäßig, wenn man Niveaureg. hat.
Orig. BMW Abdeckklappe lackierfähig für Standardschürze,
Orig. BMW Versteifungsrahmen für hinter den zu machenden Ausschnitt.
Gruß Stefan
__________________ 530i M3-6-Gang, M5-Kardan, M5-Diff. m. Sperre, M5-Abtriebswellen, M5-Stabi, M5-Bremse
Gas: 13,1 L/100Km
Relingfrei und Spaß dabei
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von mp3 am 30.09.2008 09:52.
|
|
30.09.2008 09:47 |
|
|
|
| Zitat: |
Original von nichtwirklich
Hallo,
was noch zu beachten ist, die abnehmbaren AHKs sind zwar schicker, aber müssen streng genommen abgenommen werden wenn sie nicht benutzt werden. Wird Dich wohl kein Sheriff für anhalten, aber wenn dir mal einer hinten draufknallt könnte das die gegnerische Versicherung interessieren. Der Schaden beim Feind durch eine AHK ist ja meist um einiges größer als er vermutlich ohne AHK gewesen wäre. |
|
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Dachte selbst mal es sei so. Ist aber totaler Unfug. Also, das kann man händeln wie man will. Im Umkerhrschluss könnte dann ja gesagt werden, man hat mit der AHK Schaden vom eigenen Fahrzeug abgewendet, der viel grösser ausgefallen wäre wenn die AHK abgenommen worden wäre ...
Reppel
__________________ "Wennst den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast übersteuern" - Walter Röhrl
|
|
30.09.2008 13:48 |
|
|