Nachrüstung Anhängerkupplung

  • Hallo E39-Freunde!


    Ich möchte bei meinem 530i (2001) eine AHK nachrüsten. Worauf muss ich da achten? Eine feststehende oder eine abnehmbare? Muss in beiden Fällen an der Stossstange herumgeschnitten werden? BMW-Originalteil oder beispielsweise Rameder oder Ähnliches? Was sagt der TÜV zu Nicht-Originalteilen? Wieviel würde die ganze Geschichte mich kosten?

  • ich hab im Juni eine AHK nachgerüstet. Da ich die Kupplung eh nicht abnehmen würde hab ich mich direkt für die starre Ausführung entschieden. Kostenpunkt mit Fahrzeugspezifischen E-Satz (7polig) 211€ :top: Der 13polige E-Satz kostet 12,50€ Aufpreis. Die AHK ist nicht eintragungspflichtig
    Daten:
    Ausführung: starr - geschraubt
    Anhängelast: 2200 kg
    Stützlast: 75 kg
    Stoßstangenbearbeitung: ja
    TÜV-Vorführung: nicht erforderlich

    Der Einbau ist in ~ 2 Stunden erledigt.

  • Vielen Dank erstmal! Wenn ich das auf dem Foto richtig erkenne, hast du nur eine kleine Öfffnung in den Stossfänger geschnitten ... Ich dachte, da müsste eine grössere, rechteckige Öffnung nach unten hin reingeschnitten werden ...
    Übrigens, wieviel Ölverbrauch ist bei einem 530i normal?

  • genau so ist es, da die AHK starr ist und nicht abgenommen wird brauche ich den Deckel der von BMW angeboten wird nicht. Somit beteht auch kein Grund einen großen Ausschnitt zu machen.

  • Huhu,
    ich habe eine starre AHK von Rammeder nachgerüstet.
    Aktuelle Preise gibts bei "Kupplung.de".
    Der Ausschnitt im Stoßfänger ist relativ klein und einfach zu machen. Der Einbau hat (auf der Hebebühne) keine 2 Stunden gedauert. Dabei war ein top konfigurierter E-Satz, bei dem z.B. im Anhängerbetrieb die PDC abgeschaltet wird.
    Die AHK ist nicht eintragungspflichtig. Ich habe sie im Rahmen der Gasumrüstung aber mit eintragen lassen, das entlastet das Handschuhfach vom Papierwust.


    Munter


    Dietmar

  • Hallo,


    was noch zu beachten ist, die abnehmbaren AHKs sind zwar schicker, aber müssen streng genommen abgenommen werden wenn sie nicht benutzt werden. Wird Dich wohl kein Sheriff für anhalten, aber wenn dir mal einer hinten draufknallt könnte das die gegnerische Versicherung interessieren. Der Schaden beim Feind durch eine AHK ist ja meist um einiges größer als er vermutlich ohne AHK gewesen wäre.

  • Zitat

    Original von nichtwirklich
    Hallo,


    was noch zu beachten ist, die abnehmbaren AHKs sind zwar schicker, aber müssen streng genommen abgenommen werden wenn sie nicht benutzt werden...


    Noch nie gehört. Woher stammt diese Aussage?

  • hallo,
    ich muß mir auch eine ahk nachrüsten aber zum abnehmen kostenpunkt bei bmw für die m-stoßstange (m5 defuser) mit tüv und einbau schlappe 1130€ mehr nicht :heul: .

  • igniferrum


    Hier findest du die Bilder meiner AHK Lösung Klick


    Also wenn man ein wenig Handwerkliches Geschick hat so kann man die abnehmbare AHK selber nach rüsten, dann kostet es dich nicht einmal die hälfte, ich habe ca 510€ komplett bezahlt. ;)


    Der Link beweist das man auch bei der M-Heckstoßstange ohne sichtbaren Ausschnitt auskommt. :top:

  • also einschlägige Normen sind die §§ 30,60 StVZO.


    §60 regelt die Sichtbarkeit des Kennzeichens, sollte nicht relevant sein beim E39, aber könnte durchaus Fahrzeuge geben, wo das Ding ab muß, und dann für jeden gefahrenen Meter auf öffentlichen Straßen. Egal ob man nachweisbar nur zwischen zwei Transporten mit Anhänger dann ohne zum Tanken gefahren ist (das ist jetzt allerdings gefühlt mit jedem Meter) und die bucklige Verwandschaft gerade den abgestellten Hänger auslädt.


    §30 würde die Gefährdung durch überstehende Teile regeln, geht die Tendenz wohl dazu, dass die Norm nicht relevant für AHKs ist. Würde ich mich bei einem erheblichen Personenschaden aber nicht drauf verlassen, da vermeidbar. Wenn die AHK die entscheiden 20cm waren die ein Bein zerlegt haben, oder gar ein Kind getötet (vitale Körperteile noch auf AHK Höhe), grob fahrlässig (du wusstest um die AHK) mit Todesfolge, das kann richtig haarig werden.


    Die generelle Schadensminderungspflicht ist schwierig, ich würde sagen wenn man die AHK in einem absehbaren Zeitraum wieder nutzt, wäre es aus diesem Aspekt unverhältnismäßig. Aber schwierig, alle Versicherungen fragen ab, wer kostenpflichtig verwarnt wurde. Wenn es ein 15 EUR Ticket gab, weil AHK dran, bist du auch erstmal kostenpflichtig verwarnt worden und das in mittelbaren Zusammenhang mit dem Unfallschaden.


    Die Argumente mit AGBs die manche Leute schreiben sind Blödsinn, ich bin kein Vertragspartner der gegnerischen Versicherung, insofern können wir uns nie auf AGBs geeinigt haben. Bei der eigenen Kasko sehe ich nicht wann das relevant ist, wenn es schon den Träger durch die AHK zerlegt ist das eh alles egal. Anbauteile selbst sind ja sowieso extra geregelt.


    Was nicht zieht, ist imho bei einer starren Wäre es ja auch so. Mit einem Panzer hat man auch einen ganz vernünftigen Unfallschutz, deswegen darf man sich keine Ketten draufmachen. Wer einen Panzer will muss einen kaufen und zulassen. Oder um realistischer zu bleiben, die zusätzlichen Aussenspiegel bei Wohnwagengespannen, die müssen mit Sicherheit auch ab und für die gibt es mit Sicherheit eine ABE.


    Bei bißchen googlen findest Du ein ADAC Schreiben, das deckt sich mit meiner einigermaßen gefühlten Rechtslage.

  • Hi,


    ich habe übrigens noch übrig.


    Orig. BMW Kasten zur Aufnahme des AHK-Moduls.
    Der kommt rechts neben dem Reserverad genau unter dem Längsträger. Man hat ihn nur serienmäßig, wenn man Niveaureg. hat.


    Orig. BMW Abdeckklappe lackierfähig für Standardschürze,
    Orig. BMW Versteifungsrahmen für hinter den zu machenden Ausschnitt.


    Gruß Stefan

  • Zitat

    Original von nichtwirklich
    Hallo,


    was noch zu beachten ist, die abnehmbaren AHKs sind zwar schicker, aber müssen streng genommen abgenommen werden wenn sie nicht benutzt werden. Wird Dich wohl kein Sheriff für anhalten, aber wenn dir mal einer hinten draufknallt könnte das die gegnerische Versicherung interessieren. Der Schaden beim Feind durch eine AHK ist ja meist um einiges größer als er vermutlich ohne AHK gewesen wäre.


    Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Dachte selbst mal es sei so. Ist aber totaler Unfug. Also, das kann man händeln wie man will. Im Umkerhrschluss könnte dann ja gesagt werden, man hat mit der AHK Schaden vom eigenen Fahrzeug abgewendet, der viel grösser ausgefallen wäre wenn die AHK abgenommen worden wäre ...


    Reppel

  • Doch, es klingt zwar sehr konstruiert und es muss erstmal ein Bein durch ne AHK dran glauben (wie auch immer?!)
    Im Tatbestandskatalog gibt es keinen expliziten Tatbestand hierfür, allenfalls: VORSTEHENDE AUSSENKANTEN: Kfz oder Fzg.-kombination in Betrieb genommen, obwohl Teile, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten an dessen Umriss hervorragten. Und diese Vorschrift gilt wohl bis 80cm Höhe.
    Die leere Dachbox, die irgendwie am Tod eines Fußgängers Schuld ist, zählt z.B. nicht direkt darunter.

  • Zitat

    Original von Reppel
    .
    .
    Im Umkerhrschluss könnte dann ja gesagt werden, man hat mit der AHK Schaden vom eigenen Fahrzeug abgewendet, der viel grösser ausgefallen wäre wenn die AHK abgenommen worden wäre ...


    Reppel


    der Umkehrschluss ist so nicht ganz richtig. Wenn dir jemand auf die AHK knallt geht die gesamte Aufprallenergie auf dein Heck. Ohne Haken könnte die Heckschürze noch einiges abfangen.

  • Ja, es sind definitiv nur die Unterlagen der AHK mitzuführen. Früher war das mal anders.

  • Hier mal offiziell für die Ungläubigen :rollen:



    Sehr geehrter Herr XXX


    es dürfen nur solche Anhängerkupplungen angebaut werden, für die eine ABE/Zulassung für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, Ist dies der Fall, muss diese nicht abmontiert werden, wenn kein Anhänger benutzt wird.



    Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleiben



    mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag


    XXX



    Reppel