ZitatAlles anzeigenOriginal von Reppel
Hier mal offiziell für die Ungläubigen
Sehr geehrter Herr XXX
es dürfen nur solche Anhängerkupplungen angebaut werden, für die eine ABE/Zulassung für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, Ist dies der Fall, muss diese nicht abmontiert werden, wenn kein Anhänger benutzt wird.
Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Reppel
Es wäre mal interessant, von wem diese Aussage stammt. Vom Hersteller? Vom Verkäufer? Von der Polizei? Von einer Behörde?
Nichtsdestotrotz gibt es den Tatbestand "vorstehende Außenkanten". Eine nicht abgenommene AHK wäre eine vermeidbare Gefährdung. Das ist auch kein "Gummiparagraph", sondern klarer Fakt bei einer abnehmbaren AHK, die ohne Anhänger gefahren würde. Jeder Polizist könnte theoretisch bei einem Unfall direkt eine Knolle schreiben aufgrund dieser Regelung. Da bedarf es nicht einmal eines Richters, der irgendwas auslegen muss. Da geht´s allenfalls noch um fahrlässig oder vorsätzlich.