Scheinwerfer illegal? Xenon im VFL

  • Moin,


    mein kürzlich erstandener 528i Touring (genannt die Bastelbude) hat Depo (oder Depot?) Xenon-SW drin. Mein Kumpel von der GTÜ sagt, dass man für die eine automatische LWR braucht. SWR hat der Wagen, aber anscheinend nur ne manuelle LWR. So wie das da unter der Haube aussieht, sind die Dinger mal mehr schlecht als recht reingestrickt worden. Woran kann ich sehen, ob der Wagen Xenon hatte (VIN BX30688) oder Halogen?


    Freue mich auf Hinweise. Und auf Angebote für original-SW, die da rein gehören. Engelsaugen etc. sind mir nicht wichtig. Lieber original.


    Gruß
    Jens

  • https://www.etkbmw.com/bmw/DE/vin/decoder/online


    Fahrzeugangaben


    S220 Niveauregulierung
    S260 Seitenairbag für Fahrer/Beifahrer
    S280 BMW LM Rad Speichen Styling
    S302 Alarmanlage
    S305 Fernbedienung für Zentralverriegelung
    S386 Dachreling
    S401 Schiebehebedach elektrisch
    S411 Fensterheber elektrisch vorne/hinten
    S412 Ladeboden Gepäckraum ausziehbar
    S413 Gepäckraumtrennnetz
    S423 Fussmatten Velours
    S428 Warndreieck und Verbandstasche
    S430 Innen-/Aussensp. mit Abblendautomatik
    S431 Innenrückspiegel mit Abblendautomatik
    S438 Edelholzausführung
    S441 Raucherpaket
    S459 Sitzverstellung vorne elektr. Memory
    S510 Leuchtweitenregulierung
    S520 Nebelscheinwerfer
    S534 Klimaautomatik
    S540 Geschwindigkeitsregelung
    S548 Kilometertacho
    S555 Bordcomputer V mit Fernbedienung
    S640 Vorbereitung Telefoneinbau universal
    S666 Radio BMW Business CD RDS
    S818 Batteriehauptschalter
    S863 Händlerverzeichnis Europa
    S879 Bedienungsanleitung Deutsch
    S999 Auftragssteuerung "HEA"

    Die Bilder in meinen Beiträgen stammen von mir und zeigen meine eigenen Autos - Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.

  • Richtig. automatische LWR bei Xenon ist bei allen e39 definitiv Pflicht. Scheinwerferreinigungsanlagen erst ab KBA Zulassung von 2001.
    Wenn du nur eine manuellen LWR hast, kannst du davon ausgehen, dass das Xenon nachgerüstet ist. Wenn du so eine Bastelbude (das waren deine Worte! :) )hast, dann wirst du es vielleicht auch schon festgestellt haben, dass das Xenon nicht wirklich gut ist. Das wäre dann noch ein Zeichen einer Nachrüstung.

  • Richtig. automatische LWR bei Xenon ist bei allen e39 definitiv Pflicht. Scheinwerferreinigungsanlagen erst ab KBA Zulassung von 2001.
    Wenn du nur eine manuellen LWR hast, kannst du davon ausgehen, dass das Xenon nachgerüstet ist. Wenn du so eine Bastelbude (das waren deine Worte! :) )hast, dann wirst du es vielleicht auch schon festgestellt haben, dass das Xenon nicht wirklich gut ist. Das wäre dann noch ein Zeichen einer Nachrüstung.


    Das ist so nicht ganz richtig. Ab EZ 1.7.2000 ist die ALWR und die SWRA Pflicht bei allen Xenonscheinwerfern, davor hieß es, dass diese Systeme Pflicht sind bei einem Lichstrom größer 2000 Lumen (haben die E39 das? Ich weiss es nicht)


    Und nur mal nicetoknow:
    Fahrzeuge mit Niveauregulierung haben in dem Sinne eine automatische Leuchtweitenregulierung, bzw. die Grenzwerte der Scheinwerfereinstellung werden ja durch das "Niveau halten" eingehalten. Grundvoraussetzung bleibt natürlich ein korrekt eingestelltes Licht :D . Und es ist nirgends verboten, dass eine manuelle LWR trotzdem verbaut sein darf, die ALWR in welcher Form auch immer muss nur trotzdem funktionieren und der manuellen "übergeordnet" sein.


    Heisst als für den Threadersteller: Wenn der Xenonscheinwerfer eine gültige Zulassung hat, die SWRA und seine Niveauregulierung funktionieren, ist da nichts illegal. Sieht vielleicht nur hingepfuscht aus :ugly:

    "Um sich frei zu fühlen, gibt es ein einfaches Mittel: nicht an der Leine zerren." [Hans Krailsheimer]

  • Das ist so nicht ganz richtig. Ab EZ 1.7.2000 ist die ALWR und die SWRA Pflicht bei allen Xenonscheinwerfern, davor hieß es, dass diese Systeme Pflicht sind bei einem Lichstrom größer 2000 Lumen (haben die E39 das? Ich weiss es nicht)


    Und nur mal nicetoknow:
    Fahrzeuge mit Niveauregulierung haben in dem Sinne eine automatische Leuchtweitenregulierung, bzw. die Grenzwerte der Scheinwerfereinstellung werden ja durch das "Niveau halten" eingehalten. Grundvoraussetzung bleibt natürlich ein korrekt eingestelltes Licht :D . Und es ist nirgends verboten, dass eine manuelle LWR trotzdem verbaut sein darf, die ALWR in welcher Form auch immer muss nur trotzdem funktionieren und der manuellen "übergeordnet" sein.


    Heisst als für den Threadersteller: Wenn der Xenonscheinwerfer eine gültige Zulassung hat, die SWRA und seine Niveauregulierung funktionieren, ist da nichts illegal. Sieht vielleicht nur hingepfuscht aus :ugly:

    Okay :D Aber auch du hast nicht ganz recht :D:D:D:D


    Ich dachte es war 2001, aber scheinbar schon ein Jahr eher. :)
    Aber solche Verordnungen richten sich nicht nach der EZ, sondern nach der Typengenehmigung beim Kraftfahrtbundesamt. Deswegen gibt es auch immer wieder Autos die eine EZ nach 2001 haben und keine SWRA und keine ALWR.
    Aber das mit den über 2.000Lumen wusste ich nicht. Aber okay. Man lernt nie aus :)

  • Das stimmt schon so mit den Grenzwerten des Lichts.
    Es gibt Xenon Kits mit 15 oder 25 Watt (weiß nicht welches von beiden), wo keine SWRA nötig ist, da sie nicht so doll blenden.
    Aber wie deren Lichtausbeute ist, willst du lieber nicht sehen :crazy:

  • Okay Aber auch du hast nicht ganz recht


    Ich dachte es war 2001, aber scheinbar schon ein Jahr eher.
    Aber solche Verordnungen richten sich nicht nach der EZ, sondern nach der Typengenehmigung beim Kraftfahrtbundesamt. Deswegen gibt es auch immer wieder Autos die eine EZ nach 2001 haben und keine SWRA und keine ALWR.
    Aber das mit den über 2.000Lumen wusste ich nicht. Aber okay. Man lernt nie aus

    Da muss ich auch nochmal widersprechen. Es gibt auch Stichtagsregelungen, als Beispiel mal Nebelschlussleuchte. Die musste ab EZ 1.1.91 verbaut sein, ggfs musste nachgerüstet werden, kann sich bestimmt jeder an die besonders schön quadratischen, formschön integrierten Leuchten erinnern :D . Oder es gab Ausnahmegenehmigungen, oft bei Importahrzeugen der Fall.

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  • Vielen Dank für eure Antworten. Ich denke, ich rüste auf Halogen zurück oder gebe mir den Komplettumbau mit ALWR und FL-SW.


    Meinen Post nicht gelesen? Wenn du Niveauregulierung hast, brauchst du keine ALWR nachrüsten. Oder ist die bei dir ausgebaut?

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  • Meinen Post nicht gelesen? Wenn du Niveauregulierung hast, brauchst du keine ALWR nachrüsten. Oder ist die bei dir ausgebaut?

    Eine Niveauregulierung ersetzt keine ALWR!! Wo hast du denn diesen quatsch her

    1x Touring - immer Touring
    MeineBeidenDicken120x600.jpg


    Bei allen von mir hochgeladene Fotodateien bin ich der Urheber - wenn nicht anderweitig gekennzeichnet!

  • stimmt. Aber warum hat die Karre dann MLWR? Im Wiki steht ALWR ab 2000lu, was 35W Lampen entspricht. Drunter braucht es das nicht.


    Das kann ich dir auch nicht beantworten. Hatte meiner ja auch. Vielleicht gab es zum Zeitpunkt der Zulassung vom E39 die Regel noch nicht, dass bei Niveau keine LWR verbaut sein muss, oder aber BMW hat bei Halogen einfach IMMER die MLWR verbaut. Aber wie ich schon sagte, es ist trotzdem möglich weil nicht ausdrücklich verboten.

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  • Das ist mein Kenntnisstand. Und kein Quatsch. Aber bitte, wie du meinst :P

    Interessanter Kenntnisstand, da fehlt nur noch die Quelle. ;)


    Schon rein technisch betrachtet, kann eine Niveauregulierung niemals eine ALWR ersetzen: beim beschleunigen geht der Wagen vorne hoch, die Lamen werden runter geregelt. Beim abbremsen sackt das Fahrzeug vorne ein, die Lampen werden hoch geregelt. Die Niveauregulierung fällt aus, der Wagen sackt hinten runter -entweder weil er beladen wird und die Niveau nicht nachregelt, oder das System undicht ist und ganz runter hängt: die Lampen werden von der ALWR runter geregelt. Alles das kann eine Niveauregulierung nicht ausgleichen, anders gesagt: auch mit einer Niveauregulierung ist das Auto alles andere als immer in Niveau! also deine scheinbare Annahme, eine ALWR wäre mit einer Niveauregulierung ersetzbar (weil ja das Fahrzeug immer in gleicher gradener Postitin sei), ist ganz einfach - wie ich schon schrieb - quatsch! technisch wie auch rechtlich.


    Und unabhängig von der technischen Seite mit der sich dein "Kenntnisstand" beißt, jetzt zeig mir bitte noch die Bestimmung wo steht, dass man bei einer erforderlichen ALWR alternativ auch eine Niveauregulierung verbauen kann :)
    Ich bin gespannt :pop:

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  • Bitte nicht streiten!


    Quentins Einlassungen sind aber nachvollziehbar. Ich schau mich entweder nach Halos um oder bau ne ALWR ein. Aber erstmal schweißen und den anderen Kram wie Servo- und Kühlerundichtigkeiten beheben. Vorher gibts auch mit STVZO gemäßer Beleuchtungsanlage keinen TÜV...

  • Wir schweifen vom Thema ab, deshalb habe ich dir eine PN geschrieben. Worauf du hinauszielst, ist die dynamische ALWR, die hat ja auch Sensoren an der VA. Da kann die Statische ALWR nichts ausrichten, ebenso wenig die die Niveauregulierung, denn die haben nur Sensoren an der HA. Und es gibt genügend Serienfahrzeuge mit Xenon, die nur einen (bzw. zwei bei Mehrlenkerachsen) an der HA haben. Und das ist zulässig. Also beisst sich das mit deiner Aussage, denn da kann die statische ALWR auch nichts regeln.
    Ich habe außerdem nicht gesagt, dass Niveau eine ALWR ersetzt, vielmehr ist bei verbauter Niveau keine LWR mehr vorgeschrieben! Ich antworte dir jetzt erstmal, Quellen sollst du gerne auch haben. Aber wie gesagt, gerne auch per PN.

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  • Die Quellen hätte ich auch gerne! Wenn ich nix umbauen muss, wäre das ne erleichterung.

    Musst du schon alleine deswegen, weil die Bauartgenehmigung des Fahrzeugs mit Xenon mit ALWR und SWR erstellt wurde.
    Die oben genannten Ausnahmen galten nur, bei Fahrzeugen, die auch ohne dieses Ausgeliefert wurden, wie der Omega B als Beispiel.


    Diese Regelung wurde aber dank der EU Zurückgezogen, es kam auch nicht auf das Jahr der Erstzulassung an, sondern das Jahr der Umrüstung.

    Ich unterstütze niemanden der zu Faul ist die Suchfunktion zu nutzen :finger:


    Carly taugt immer noch nichts am E39