Scheibentönen. Wie viel %? Was habt ihr?

  • Scheint aber zu gehen, evtl von Werk aus?


    Schaut jemand den Bachlor? Also ich nicht, aber die eine Trulla (Svenja) wohnt hier um die Ecke - fährt nen Mini. Papa fährt neben dem Ferrari auch einen X5 mit vorne deutlich verdunkelten Scheiben.

  • Ein Arbeitskollege von mir hat an seinem e39 Touring bis auf die frontscheibe alle getönt, vorne etwas heller als hinten. Beim TÜV (August) hat er jedes mal die scheiben vorne unten gelassen und die Scheriffs haben ihn bis heute noch nie deswegen angehalten oder nachgefragt :nixweiss:

  • Ein Arbeitskollege von mir hat an seinem e39 Touring bis auf die frontscheibe alle getönt, vorne etwas heller als hinten. Beim TÜV (August) hat er jedes mal die scheiben vorne unten gelassen und die Scheriffs haben ihn bis heute noch nie deswegen angehalten oder nachgefragt :nixweiss:

    Fahre seit 2007 so.. darfst es halt nicht übertreiben mit der Tönung! Aber ilegal ist ilegal!

  • Fahre seit 2007 so.. darfst es halt nicht übertreiben mit der Tönung! Aber ilegal ist ilegal!

    habe es mir auch immer wieder überlegt aber TÜV ist im November und da mit Scheiben unten lassen wirkt vllt auffällig :lol:
    Klar wenn man es nicht übertreibt kann es sein dass es kaum auffällt.. mal sehen :huh:

  • Ja stimmt auch wieder :thumbup:
    Aber wenn man wirklich nicht mit übertreibt fällt das vllt gar nicht mal auf..


    Kann es sein, dass die neuen Autos vorne auch nen tick dunklere Scheiben hab als früher?

  • Normal nicht, eventuell anders Beschichtet, aber Frontscheibe hat 75% Lichtdurchlässigkeit und Seitenscheiben 70%, wenn ich es noch richtig im Kopf habe und das ist mindestens Vorgeschrieben!

  • Der E39 wurde exakt mit diesen Werten ausgeliefert worden, dieses habe ich bei einen Glaser damals bei meinem E39 nachmessen lassen.



    aber Frontscheibe hat 75% Lichtdurchlässigkeit und Seitenscheiben 70%,

    Bei den Seitenscheiben stehe ich bei dir, bei der Frontscheibe habe ich 15% in Erinnerung.
    Da es allerdings schon sehr lange her ist bin ich mir da nicht mehr ganz sicher.

  • Hat jemand mal selbst die Scheiben getönt? Bei den Seiten mache ich mir keine Gedanken, aber hinten bei einer Limo?? Tricky oder?


    Ich würde das gern mal ausprobieren mit der Folie, eine leicht abgedunkelte Scheibe. Weiß nicht ob ich mich nicht schnell daran satt sehe. Ausserdem mag ich es nicht wirklich wenn es dunkel ist beim nach hinten gucken.



    Daher hab ich kein bock nur für den versuch das machen zu lassen

  • Hallo zusammen,


    ja, dieses "die vorderen Scheiben tönen" ist etwas wo auch ich eine eigene Erfahrung beitragen kann ...


    Vor einigen Jahren hatte ich einer 3er Touring mit nachträglich mit Folie getönten vorderen Seitenscheiben.
    Der Hammer war, - MIT TÜV-EINTRAGUNG & natürlich ABE!!
    Es war irgendeine besondere Folie mit einem Prüfzeichen und und und ... - und das Ganze wurde von einem Fachbetrieb eingebaut.
    Optisch absolut perfekt verarbeitet! Man konnte es auch von außen sofort erkennen, daß die vorderen Seitenscheiben ebenfalls getönt waren.


    Dieses ging sehr lange gut! Auch bei den TÜV-Abnahmen gab es NIE einen Einwand etc.


    Aber wir hatten früher genau dieses Thema bereits hier im Forum und da hatte ich schon einmal auf dieses "vordere Scheiben tönen" bzw. meinem eigenen Erlebnis dazu geantwortet.
    Siehe hier: vordere scheiben tönen erlaubt?


    Was meint Ihr wie sehr ich mich damals aufgeregt hatte!! Alles schriftlich in Ordnung mit TÜV-Eintragung bla bla bla - niemand Verantwortlicher hatte die Tönung vorne angemahnt etc., und die Polizei sagt "interessiert nicht!" .... - und der Rechtsanwalt sagt auch noch "reiß raus, bezahle und lerne!" ... und er wies mich auch noch darauf hin, daß die Polizei das Recht gehabt hätte mein Auto sofort auf der BAB still zu legen und einen Abschleppdienst auf meine Kosten zu beauftragen ..., sowie das eine Versicherung in einem Schadenfall, in dem ich direkt oder indirekt beteiligt bin, mich sofort belasten kann ...


    Wie gesagt, - so lange es gut geht, OK! Aber WENN man an den Falschen gerät und/oder zu einem ungünstigen Zeitpunkt am falschen Ort war, dann wird es äußerst ärgerlich ... und teuer ...


    Gruß aus Werne


    Guido

  • Lass es lieber machen!
    Ich hatte es mal versucht mit einer schon zugeschnittenen Folie.


    Das kannst du komplett vergessen, vor allem bei der Heckscheibe!! :wall:
    Platz zum arbeiten ist da hinten gleich 0.

    Alle Bilder in meinen Beiträgen sind, soweit nicht ausdrücklich anderweitig deklariert, meine eigenen!

  • Hat jemand mal selbst die Scheiben getönt? Bei den Seiten mache ich mir keine Gedanken, aber hinten bei einer Limo?? Tricky oder?

    In einem Stück ist das bei der Wölbung sowieso grenzwertig, mal abgesehen von dem Platzproblem.
    "Profis" machen da nach meinem Wissen mindestens einen Schnitt genau an einer Linie von der Heckscheibenheizung.


    Das würde ich mir jetzt nicht unbedingt zutrauen und machen lassen wäre mir zum ausprobieren zu teuer. Vielleicht findest du ja jemanden der sowas hat und kannst dich da mal reinsetzen und dir das anschauen.


    Das Gesetz (StVZO §40) sagt zu der ganzen Sachlage übrigens das hier:



    (1) [...] Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.



    Also keine eindeutigen %-Angaben für Lichtdurchlässigkeit.


    Würde für mich jetzt heißen: Alles was nicht ab Werk ist, ist (von vorne bis zur B-Säule!) nicht erlaubt. Selbst klare Folierung ist bei der Frontscheibe schon grenzwertig, weil die unter Umständen (v.a. bei schlechter Aufbringung mit Lufteinschlüssen o.ä.) nicht verzerrungsfrei ist.


    Die maximale Möglichkeit wäre somit nach meiner Auffassung die minimal dunklere Klimaschutzverglasung ab Werk. Find ich eh schöner :top:

  • Ein eindeutiges Verbot von folierten und getönten vorderen Scheiben lässt sich §40 StVZO in keinster Weise entnehmen! Die Folie müsste nur klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein. Eine Tönung schließt das nicht aus. Immerhin sind fast alle OEM-Scheiben leicht getönt. Ich sehe auch nicht, warum die von Guido angesprochenen Folien mit ABE und TÜV-Abnahme illegal sein sollten.

  • Glaube mir, .... ich habe das ganze Theater und die unzähligen Argumente bis zum Exzess durch ....


    Für MICH war es damals einfach unmöglich zu begreifen wie es eine ABE und TÜV-Eintragung, sowie jahrelanges Durchwinken (in 6 Jahren 3 x den TÜV ohne Probleme durchlaufen!) immer noch rechtfertigen konnte, daß ich trotz dieser schriftlichen und rechtsverbindlichen Dokumente eine Anzeige, Punkte und die Geldstrafe bekam ... - und mein eigener Rechtsanwalt auch noch zu mir sagt: "Bezahle lieber und lerne ...!" ...............


    Die Frage die sich mir verständlicherweise sofort stellte war, wozu es dann überhaupt einen TÜV gibt wenn die rechtsgültige Eintragung doch sowieso zwecklos sein kann ...! DAS sollte mir damals mal einer so erklären, daß auch ich das begreife!


    Es ist ja nun schon viele Jahre her so daß ich den genauen Wortlaut nicht mehr weiß. Aber wenn ich mich richtig erinnere hieß es in etwa:
    Der TÜV prüft die technischen, sicherheitsrelevanten und fahrzeugspezifischen Eigenschaften sowie die Funktionalität dieser.
    Z.B. falsche Reifen/Felgen (also nicht für das Auto genehmigte) würden sofort zu einer Ablehnung der TÜV-Plakette führen. Aber wenn eine offizielle und rechtsgültige schriftliche ABE passend zu genau diesem Fahrzeugmodell vorgelegt werden kann, wäre das dann für den TÜV automatisch OK!
    So in etwa begründete man das Ganze damals in meinem Fall, daß meine ABE quasi für den TÜV reichte - weil alles im Rahmen deren Vorgaben in Ordnung war, - aber letztlich dennoch ein Konflikt mit der gesetzlichen Vorgabe bzgl. der vorderen Seitenscheibentönung vorliegt.


    Im Normalfall passiert nichts da ja alles "eingetragen" ist. Aber wenn genau diese .. ähem ... "ungünstigen Situationen" vorliegen wo ein aufmerksamer Polizist die Tönung vorne bemerkt und ggf. auch bemängelt, oder in einem Schadenfall der Versicherungsgutachter nachweisen kann, daß ein Unfallbetroffener, bedingt durch die vorderen Scheibentönungen des z.B. benachbarten Fahrzeugs, eben nicht so gut "durchschauen" konnte, - er also weiter vor fahren "mußte", sitzt man schon vor dem Visier der Ermittler .... - und kann dann ggf. ebenfalls "dran" sein. Da kann man dann ABE´s & TÜV-Eintragungen vorlegen, ... es hilft in diesem Fall leider nicht.


    Es ist dann Ermessenssache wie der Polizist ggf. reagiert. Gemäß meiner Erfahrungen in meinem Beruf reicht dem einen eine Mängelkarte, der andere winkt ab und sagt "ist ja eingetragen also OK", wieder einer sagt "reißen Sie die Folien vor meinen Augen heraus und ich sehe von einer Anzeige ab, der nächste zeigt ein an (wie in meinem eigenen Fall), und die besonders Empfindlichen legen sofort das Auto still .... - ja, - kein Witz! Die Polizei hat ggf. das Recht das Auto sofort still zu legen wenn die vorderen Scheiben nachträglich getönt wurden (Aussage meines damaligen Anwaltes!)!


    Somit muß jeder für sich selbst entscheiden ob er das Risiko eingehen möchte, oder eben nicht.
    Ich selbst bin meinem Geld absolut nicht böse und ich habe natürlich sofort die Folie in den vorderen Scheiben entfernt. Es ist einfach ein viel entspannteres Gefühl wenn die Polizei ggf. neben einem steht/fährt und man nicht "Angst" haben muß nun aufgrund der vorderen Scheibentönung nicht doch angehalten zu werden. Der "Trick" mit dem schnellen/rechtzeitigen "Scheiben vorne runter fahren" ist uralt, - aber mal ehrlich, - im Winter bei Minusgraden mit offenen Fenster zu fahren ist einerseits nicht besonders toll und man kann gegenüber der Polizei ggf. sofort in Verdacht geraten einen alkoholisierten Zustand (Geruch) vertuschen zu wollen ... - also trotzdem angehalten zu werden ...


    Aber das ist ja nur MEINE Meinung aufgrund meiner persönlichen Erfahrung. Andere sehen das sicherlich lockerer.
    Es muß jeder selbst entscheiden was er für vertretbar hält.


    Gruß aus Werne


    Guido